Behördliche Gängelung der Waldbesitzer befürchtet – Proteste wie beim Heizungsgesetz prophezeit

Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat den zwischen den grünen Ministerien BMUV und BMEL abgestimmten Entwurf zu einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes grundsätzlich kritisiert und als „allenfalls erste Diskussionsgrundlage mit vielen handwerklichen Mängeln“ bezeichnet. „Unsere Mitgliedschaft lehnt den Entwurf in Gänze ab“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Entsetzt haben die privaten Waldbesitzer in Deutschland zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Holzproduktion im Entwurf als nachrangig betrachtet wird. „Dies wird der Rolle von Wald und Holz als oft einzige Erlösquelle der Forstbetriebe und als Wirtschaftsfaktor mit einer Wertschöpfung von fast 60 Mrd. Euro gerade im ländlichen Raum nicht gerecht.“ Auch die strikte Beschränkung der Baumartenwahl auf „weit überwiegend heimische Baumarten“ widerspreche den Herausforderungen durch den Klimawandel und den dadurch veränderten Standortbedingungen. Ohnehin zeichne sich der Entwurf an vielen Stellen durch „große Praxisferne“ aus, etwa bei der Beschränkung der Feinerschließung auf 40 Meter Rückegassenabstand.

„Besonders empört sind unsere Mitglieder, dass ihrem Handeln mit Misstrauen begegnet wird“, sagte Bitter. Im Entwurf finden sich erstmalig in einem Bundeswaldgesetz Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und der „Einziehung“ von Tatmitteln selbst bei fahrlässiger Ordnungswidrigkeit bedroht sind. Bitter: „Dies führt zu einer tiefen Verunsicherung von Menschen, die sich mit Herzblut und großem Engagement für den Wald einsetzen, ihn häufig seit vielen Generationen pflegen, damit der Gesellschaft den wunderbaren Rohstoff Holz zur Verfügung stellen und wegen der Klimakrise ohnehin vor kaum zu bewältigenden Herausforderungen stehen.“ Diese Art der behördlichen Gängelung der privaten Waldbesitzer sei nicht akzeptabel, so Bitter. Ab 100 Hektar Waldfläche in Deutschland soll ein Waldmanagement-Plan vorgelegt werden, der dann behördlich genehmigt werden muss – wobei die Behörde Änderungen einfordern kann. „Das ist nicht nur ein bürokratischer Aufwand“, sagte Bitter: „In der Gesamtschau scheint es so, als solle der Waldbesitzer seine Waldbewirtschaftung unter Missachtung der Vielfalt der Ökosystemleistungen allein auf ökologische Kriterien ausrichten.“

Bitter prophezeite einen nachhaltigen Protest der privaten Waldbesitzer gegen das Bundeswaldgesetz wie beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz, das gerade im ländlichen Raum die Bürger verärgerte: „Sollte der Entwurf des Bundeswaldgesetzes in dieser Form weiter verfolgt werden, wird es erneut zu mindestens so großen Protesten im ländlichen Raum kommen.“