Mit den Sozialwahlen wird alle sechs Jahre die Zusammensetzung der Mitbestimmungsgremien bei den Sozialversicherungsträgern in Deutschland demokratisch neu bestimmt.

Wir sind mit unserer Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ bei der Sozialwahl angetreten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt wurde. Waldbesitzende, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert sind, haben das Recht, an dieser Sozialwahl teilzunehmen.  Mit dem Stichtag 31. Mai 2023 sind diese zu Ende gegangen.

Die Arbeit in den SVLFG-Selbstverwaltungsgremien beginnt in diesem Herbst, wenn die Vertreterversammlung die Ausschüsse und den Vorstand gewählt hat. Wir werden uns mit einer gestärkten Forstfraktion in den Gremien für die Interessen von rund 800.000 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern in der SVLFG einsetzen. Unser Hauptziel ist, endlich Beitragsgerechtigkeit für den Wald zu erreichen.

Aktuelles

Waldbesitzer siegen bei der Sozialwahl mit Rekordergebnis!

Mit knapp 24 (Sozialwahl 2017: 15) Prozent der Stimmen  sind die Waldbesitzerverbände die stärkste Liste in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA). Das Wahlergebnis sichert der AGDW fünf von 20 möglichen Sitzen. Bisher waren es drei gewesen. Trotz gesunkener Wahlbeteiligung (61,1 statt zuvor knapp 68 Prozent) konnte die AGDW mit 27000 (vorher 17.000) Stimmen ihr Ergebnis um fast 60 Prozent steigern.

AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter wertete das Ergebnis als großen Erfolg der Kampagne: „Wir freuen uns sehr über das Ergebnis. Unser Dank gilt allen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern für ihre Unterstützung, aber auch allen Kandidierenden für ihr tolles Engagement. Das Wahlergebnis zeigt, dass die gesetzliche Unfallversicherung den Waldbesitzern zunehmend wichtig ist.“

Lesen Sie hier die Pressemitteilung zum Sozialwahlergebnis.

Unser Erklärvideo „Wählt Wald!“
Externer Link zum Youtube-Video
Video herunterladen (7 MB)

Wichtige Hinweise zum Wahlverfahren gibt das Erklärvideo der SVLFG.

AGDW ruft zur SVLFG-Sozialwahl 2023 auf – so wählen Sie richtig!

In diesen Tagen erhalten alle wahlberechtigen Versicherten in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung ihre Sozialwahlunterlagen. So wählen Sie richtig: Ausschließlich der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den grünen Umschlag, der zu verschließen ist. Der Wahlausweis hingegen muss zusammen mit dem verschlossenen grünen Umschlag in den roten Umschlag. Lesen Sie hier den Wahlaufruf der AGDW.

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten

Unsere bundesweite Liste „Waldbesitzerverbände“ besteht aus 18 engagierten Kandidatinnen und Kandidaten mit forstwirtschaftlicher Expertise. Wir treten mit der Liste in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) an. Anders als in der Gruppe der Arbeitgeber und in der Gruppe der Arbeitnehmerinnen findet hier eine echte Wahl statt. Die Versicherten wählen allerdings keine Personen, sondern eine Liste. Im Sozialparlament der SVLFG gibt es in der Gruppe der SofA insgesamt 20 Plätze. Wir wollen möglichst viele Plätze besetzen. Wir zählen deshalb auf eine herausragende Wahlbeteiligung unter den vielen unfallversicherten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Denn allein Argumente reichen nicht aus, um in der Interessenvertretung erfolgreich zu sein, es braucht auch entsprechende Mehrheiten.

Für die Gruppe der SofA schlagen wir vor:

Mitglieder

„Waldarbeit ist und bleibt gefährlich. Deshalb brauchen wir eine starke landwirtschaftliche Unfallversicherung – mit fairen Beiträgen und einer guten Unfallprävention. Dafür trete ich ein.“
Schulte, Volker
Kandidat Volker Schulte

  • Kandidatur als Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 1
  • Waldbesitzerverband Niedersachsen
  • Sprecher des Initiativkreises Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse bei der AGDW
  • Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft Celler Land

Stellvertreter/-innen

„Ich kandidiere bei der Sozialwahl aus Thüringen für die Liste ´Waldbesitzerverbände´, um mitzuhelfen, die SVLFG zu verbessern. Dabei will ich v.a. die Perspektive der jüngeren Mitglieder einbringen. Wir brauchen weniger Bürokratie und mehr Nähe zum Beitragszahler.“
Dr. Eberl, Justus
Kandidat Dr. Justus Eberl

  • Kandidatur als stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 1
  • Mitglied im Waldbesitzerverband für Thüringen
  • Professor für Forstpolitik und Umweltrecht
„Eine gute Präventionsarbeit trägt dazu bei, das Unfallgeschehen zu minimieren. Die SVLFG muss hier ihr Engagement im Wald deutlich ausbauen.“
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Kandidatin Tatjana Gräfin Hohenthal-Mangasarian

  • Kandidatur als Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 2
  • Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg
  • 25 Jahre Erfahrung im Pflegedienst, davon 15 Jahre in der Krankenhausleitung
„Wir stärken den Wald als Klimaretter und stemmen uns gegen die Folgen des Klimawandels. Diese lebenswichtige Aufgabe für die ganze Gesellschaft geht nur mit tragfähigen Grundlasten. In der nächsten Wahlperiode werde ich mich daher für niedrige Beiträge in der Unfallversicherung einsetzen.“
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Kandidat Lutz Freytag

  • Kandidatur als stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 2
  • Waldbesitzerverband Brandenburg
  • Erfahrener Selbstverwalter
„Die Zahl der Versicherten geht vor dem Hintergrund des voranschreitenden Strukturwandels in der Landwirtschaft permanent zurück. Immer weniger Versicherte finanzieren damit das System. Auch deshalb dürfen die Verwaltungskosten in der SVLFG nicht weiter steigen. Wir brauchen weiterhin Beitragsstabilität und mit Bundeszuschüssen eine bezahlbare und gute Absicherung der Unfallrisiken.“
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Kandidat Manfred Mauser

  • Kandidatur als Mitglied der Vertreterversammlung, Platz 3
  • Vertreter des Vorstands der Forstkammer Baden-Württemberg
  • Vorsitzender der FBG Frankenhardt
„Ich halte die Beitragsstaffelung im Grundbeitrag für unzureichend, um den Kleinprivatwald zu entlasten. Deshalb setze ich mich für eine neue Beitrags-bemessung ein.“
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Kandidatin Beatrix Boekstegers

  • Kandidatur als stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 3
  • Vorstandsmitglied im Waldbauernverband NRW
  • Seit 16 Jahren Vorsitzende des Waldbauernverbands der Bezirksgruppe Lippe
„Als erfahrener Selbstverwalter werde ich mich weiter für faire Beiträge, eine zielgerichtete Präventionsarbeit sowie eine gerechte Verteilung der Förderung und Gleichbehandlung in der Betriebshilfe einsetzen. Außerdem werde ich mich weiter bei Sonder- und Härtefällen einbringen.“
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Kandidat Johannes Ott

  • Kandidatur als Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 4
  • Vorstandsmitglied des Sächsischen Waldbesitzerverbands
  • Seit vielen Jahren Selbstverwalter
„Moderne Bewirtschaftungsstrukturen in der Forstwirtschaft müssen mit einer modernen Verwaltung der SVLFG einhergehen. Die Zeitenwende verlangt von uns allen eine hohe Anpassungsfähigkeit. Auch die landwirtschaftliche Sozialversicherung muss mithalten.“
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Kandidat Armin Kuhl

  • Kandidatur als stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 4
  • Vorstandsmitglied im Waldbauernverband NRW
„Es muss endlich zu einer sachgerechten Regelung der Beiträge und zu einer neuen Definition der Unternehmereigenschaft im Sinne des Sozialgesetzbuches kommen!“
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Kandidat Franz Prinz zu Salm-Salm

  • Kandidatur als Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 5
  • Vorsitzender des Waldbesitzerverbands Sachsen-Anhalt
„Die Forstwirtschaft braucht in der SVLFG eine starke Stimme. Ich bitte deshalb alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer: Nehmen Sie an der Sozialwahl 2023 teil!“
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Kandidatin Dorothea Neven-Blumenberg

  • Kandidatur als stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 5
  • Vorstandsmitglied im Waldbesitzerverband Niedersachsen
„Wir brauchen mehr forstpolitischen Sachverstand in der SVLFG und mehr Anerkennung der Leistungen von Forstbetriebsgemeinschaften für den Kleinprivatwald.“
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Kandidatin Meike-Christine Böger

  • Kandidatur als Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 6
  • Waldbesitzerverband Niedersachsen
  • Vorstandsmitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Hermannsburg
„800.000 von 1,4 Mio. Mitglieder sind in der SVLFG mit ihren Forstflächen versichert. Ich setze mich für ein entsprechendes Größenverhältnis in den Selbstverwaltungsgremien ein. Deshalb: Wählt Wald bei der Sozialwahl 2023!“
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Kandidat Eberhard Freiherr von Wrede

  • Kandidatur als stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 6
  • Vorstandsmitglied des Waldbauernverbands NRW
„Wir als Privatwaldbesitzende brauchen eine gute Unfallversicherung mit gerechten Beiträgen für die ‚Waldmenschen‘, die aktiv Forstwirtschaft betreiben. Ich möchte bei der SVLFG die Unfallprävention voranbringen, damit Waldarbeit in Zukunft weniger gefährlich ist.“
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Kandidat Gregor Mainzer

  • Kandidatur als Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 7
  • Vorstandsmitglied im Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz
  • Vorsitzender des Waldbauvereins Daun
„Wir brauchen eine effizient arbeitende SVLFG. Deshalb gehören für mich die Bürokratiekosten auf den Prüfstand.“
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Kandidat Dr. Roland Wierling

  • Kandidatur als stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 7
  • Mitglied des Vorstands beim Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt
„Ich stelle mich zur Wahl, um die Interessen der norddeutschen Waldbesitzer zu vertreten und setze mich für Beitragsgerechtigkeit ein, die sich an der Leistungsfähigkeit der Forstfläche orientieren muss.“
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Kandidat Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen

  • Kandidatur als Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 8
  • Vize-Präsident des Waldbesitzerverbands Niedersachsen
„Ich war viele Jahre als Selbstverwalter in der Vertreterversammlung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Mittel- und Ostdeutschland engagiert. Diese Expertise will ich einbringen und meine Erfahrungen weitergeben.“
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Kandidat Steffen Biedermann

  • Kandidatur als stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 8
  • Sächsischer Waldbesitzerverband
  • Erfahrener Selbstverwalter
„Ich will dem Wald in der SVLFG eine Stimme für einen ausgewogenen Interessenausgleich geben. Unabhängig vom Versicherungszweig, von der Produktionssparte und der Betriebsgröße: Wir haben das gemeinsame Interesse, die Arbeit der SVLFG zu unterstützen.“
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Kandidatin Isabelle Fürstin zu Wied

  • Kandidatur als Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 9
  • Vorstandsmitglied im Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz
  • Ehrenamtlich in Stiftungen, Aufsichtsräten,  Kuratorien und kommunalpolitischen Beiräten engagiert
„Der Privatwald steht angesichts der Folgen des Klimawandels vor großen Herausforderungen. Damit der Waldumbau erfolgreich und schnell erfolgen kann, brauchen die Waldbesitzenden eine zuverlässige landwirtschaftliche Unfallversicherung.“
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Kandidat Berno Freiherr von Landsberg-Velen

  • Kandidatur als stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG, Platz 9
  • 2. Stellvertretender Vorsitzender des Waldbauernverbands NRW

5 gute Gründe unsere Liste Wald zu wählen

  • Wir setzen uns ein für eine gerechte Beitragsgestaltung, mit einer spürbaren Entlastung für den Kleinprivatwald.
  • Wir verlangen Transparenz über die Verwendung der Beiträge der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.
  • Wir machen uns stark für die Interessen der Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften.
  • Wir fordern mehr Präventionsarbeit, um Waldarbeit noch sicherer zu machen.
  • Wir helfen Ihnen bei Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung.
In verschiedenen Veröffentlichungen berichten wir ausführlich, was wir in der nächsten Legislaturperiode in den Selbstverwaltungsgremien der SVLFG erreichen wollen. Lesen Sie hier mehr zu unseren Forderungen:

Beitrag im Fachmagazin Deutscher Waldbesitzer, Ausgabe 2023/1

Beitrag im Fachmagazin AFZ-DerWald, Ausgabe 1/2023

Beitrag im Fachmagazin Deutscher Waldbesitzer, Ausgabe 2022/4

Was wird bei der Sozialwahl gewählt?

Mit der Sozialwahl wird die Zusammensetzung der Vertreterversammlung neu bestimmt. Die Vertreterversammlung wird auch Sozialparlament genannt. Sie besteht bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aus 60 Mitgliedern und diese zu je einem Drittel aus Gewählten der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA), der Gruppe der Arbeitgeber und der Gruppe der Arbeitnehmer.

Wir treten mit unserer Liste „Waldbesitzerverbände“ in der Gruppe der SofA an. Nur hier findet eine echte Wahl statt. Als versichertes Mitglied haben Sie damit die Chance, durch Ihre Teilnahme an der Wahl zu entscheiden, wer in Zukunft Ihre Interessen in der SVLFG vertritt. Wir sind der einzige Mitbewerber, der Ihre Waldinteressen exklusiv vertritt.

Anders als in der Gruppe der SofA findet in der Gruppe der Arbeitnehmer und in der Gruppe der Arbeitgeber keine echte Wahl, sondern eine Friedenswahl statt. Friedenswahlen können grundsätzlich dann durchgeführt werden, wenn lediglich ein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl eingereicht wurde oder die Wahlvorschläge insgesamt nicht mehr Bewerber aufweisen als Plätze zu vergeben sind.

Warum werde ich von mehreren Sozialversicherungsträgern angeschrieben?

Es kann sein, dass Sie nicht nur bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an der Sozialwahl teilnehmen können. Wenn Sie beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert sind oder bei einer der Ersatzkassen krankenversichert sind, dürfen sie auch die Sozialparlamente dieser Sozialversicherungsträger wählen.

Wer ist wahlberechtigt?

Sie sind als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ab dem ersten Quadratmeter Waldfläche pflichtversichert. Sie werden versicherungsrechtlich als forstwirtschaftliche Unternehmerin bzw. Unternehmer eingestuft.

An der Sozialwahl der SVLFG kann teilnehmen, wer am 1. Januar 2023 zu der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Gruppenzugehörigkeit wird mit dem Fragebogen, den die SVLFG an ihre Versicherten geschickt hat, ermittelt.

Sie gehören mit Ihrem Forstunternehmen zur Gruppe der SofA, wenn Sie

  • keine fremden Arbeitskräfte beschäftigen, oder
  • eine Unfallrente beziehen

Auch Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartner*innen sind, wenn sie im Unternehmen mithelfen, wahlberechtigt. Beantragen Sie daher unbedingt auch für Ihren Partner/ Ihre Partnerin die Wahlunterlagen. Haben Sie Ihre Waldflächen verpachtet, dürfen nicht Sie, sondern die Pachtperson wählen.

Sie verstehen eine Frage zur Feststellung der Wahlberechtigung nicht? Sie wissen nicht, ob Sie als Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft oder einer Waldgenossenschaft wahlberechtigt sind? Sie haben den Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt, aber bisher keine Wahlunterlagen erhalten?

Melden Sie sich bei uns, wir helfen weiter!

Ausfüllhilfen für Fragebogen

Wählt Wald! So funktioniert die Briefwahl

Die Sozialwahl findet in mehreren Schritten statt. Sie werden Anfang 2023 angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Damit wird festgestellt, ob Sie in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wählen dürfen. Ist dies der Fall, schickt Ihnen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Wahlunterlagen zu. Sie müssen diese rechtzeitig abschicken, sodass sie bis zum 31. Mai 2023 bei der SVLFG eintreffen.

Wir bitten Sie um Ihre Stimme: Wählen Sie unsere Liste 2 „Waldbesitzerverbände“.

Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt.

Soziale Selbstverwaltung – was ist das?

Jede Sozialversicherung hat eine soziale Selbstverwaltung. Ihr Vorteil ist, dass sie flexibler und schneller auf Veränderungen reagieren kann als die Legislative oder staatliche Behörden. Die Gremien der sozialen Selbstverwaltung bestehen aus der Vertreterversammlung (Sozialparlament) und dem Vorstand. Beide Gremien unterhalten verschiedene Ausschüsse.

In den Gremien werden zentrale Belange der Sozialversicherung beraten und demokratisch entschieden. Die Vertreterversammlung beschließt u.a. über Satzungen, die die Beitragsgestaltung betreffen. Sie legt die Unfallverhütungsvorschriften fest und wählt den Vorstand.

Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besteht aus drei Gruppen: Den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und den Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA).

Bei der Sozialwahl werden die Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt. Die Mitglieder in den Mitbestimmungsgremien der sozialen Selbstverwaltung nennt man Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter. Sie üben dieses Amt ehrenamtlich aus und sind für eine Wahlperiode von sechs Jahren gewählt. Diese sind nah an der Praxis und bringen wichtige Fachkompetenzen für den Interessensausgleich mit.

Das Selbstverwaltungssystem soll, so wie es vom Gesetzgeber angelegt ist, zum sozialen Frieden in unserer Gesellschaft beitragen.

Unsere Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter

Unsere derzeit acht in die Selbstverwaltungsgremien gewählten Mitglieder haben sich in dieser Wahlperiode mit Erfolg für die Anliegen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer eingesetzt. Wir konnten unsere Kritik an der aktuellen Beitragsgestaltung verdeutlichen. Wir hoffen mit dieser Wahl auf die notwendigen Mehrheiten, um über eine Anpassung in der Beitragsgestaltung zu erreichen. Ein wichtiger Teilerfolg ist die Gründung des Fachausschusses Jagd und Forst. Indem wir dort unsere Expertise einbringen, verleihen wir der Forstwirtschaft innerhalb der SVLFG mehr Gewicht und Sichtbarkeit. In den Widerspruchsausschüssen kümmern sich unsere Forstfachleute persönlich um Ihre Anliegen.

Auf der Grundlage des bisher Erreichten werden wir uns mit Ihrer Unterstützung auch in Zukunft für die zentralen Anliegen der Waldbesitzenden einsetzen. Dabei steht für uns die Entlastung der Kleinprivatwaldbesitzenden und Beitragsgerechtigkeit im Vordergrund.

Kampagnenmaterialien

Sie wollen die Sozialwahl-Kampagne der Waldbesitzerverbände unterstützen? Dann bestellen Sie bei uns per E-Mail das kostenlose Kampagnen-Paket. Darin enthalten ist u. a. unser Sozialwahl-Flyer in der gewünschten Stückzahl. Für Sie entstehen keine Kosten.

Weitere Informationen

Die Waldbesitzerverbände rüsten sich für die bevorstehende Sozialwahl. Waldgenossenschaften und Forstbetriebsgemeinschaften übernehmen eine wichtige Schlüsselfunktion bei der Kampagne. Lesen Sie hierzu den Beitrag im Fachmagazin Deutscher Waldbesitzer, Ausgabe 2023/1.

Sie wollen wissen, wie die SVLFG Ihre Beiträge kalkuliert? Was wir darüber denken und welche Besonderheiten es für Forstbetriebsgemeinschaften gibt, lesen Sie in diesem Beitrag im Fachmagazin AFZ – DerWald, Ausgabe 1/2023.

Warum Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ bei der Sozialwahl wählen sollten, lesen Sie im Beitrag im Fachmagazin Deutscher Waldbesitzer, Ausgabe 2022/4.

Links und Downloads

FAQ zur Sozialwahl bei der SVLFG
https://www.svlfg.de/sozialwahlen-faq

Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/91d11a01d64ee1e4/a661a51d44fe/satzung-42-nt.pdf

Selbstverwaltungsgremien der SVLFG und ihre Aufgaben
https://www.svlfg.de/selbstverwaltung

Sozialgesetzbuch IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/SGB_4.pdf

Sozialgesetzbuch VII – Gesetzliche Unfallversicherung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/

Wahlordnung für die Sozialversicherung
http://www.gesetze-im-internet.de/svwo_1997/SVWO.pdf

Wahlkalender für die Sozialversicherungswahlen 2023
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Sozialversicherungswahlen/wahlkalender-fuer-die-sozialwahlen-2023.html

Kontakt

AGDW-Beauftragte für die Sozialwahl
Caroline Dangel-Vornbäumen
AGDW – Die Waldeigentümer
T:  030 3116676 27
E-Mail: cdangel@waldeigentuemer.de

www.waldeigentuemer.de