Was ist ein Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss?

Das Bundeswaldgesetz unterscheidet die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbände und anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen. Sie alle sind Ansprechpartner für hunderttausende Waldbesitzer in ganz Deutschland.

Entstehung

Viele der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sind aus altrechtlichen Organisationen hervorgegangen, wie z.B. Waldgenossenschaften. Das Gesetz über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FZusG) vom 1. September 1969 und ab 1975 das Bundeswaldgesetz (BWaldG) bildeten/bilden den rechtlichen Rahmen für die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und die Verbesserung der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke sowie die Überwindung bestehender Strukturmängel (§ 2 FZusG, § 16 BWaldG). Historische Vorbilder für die Forstbetriebsgemeinschaften waren oftmals die Waldbauvereine, die schon nach dem Ersten Weltkrieg die Waldbewirtschaftung im Kleinprivatwald optimieren sollten. Die Entwicklung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse schreitet stetig voran – Ziel dabei ist der Ausbau und die weitere Professionalisierung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu eigenständigen Dienstleistern für den kleinen Waldbesitz.

Unterstützung für den Kleinprivatwald

Der Kleinprivatwald braucht Unterstützung bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Waldflächen – von Neupflanzung über Waldwegebau bis hin zu Planung und Durchführung der Holzernte -, die bei einer Vielzahl kleiner Flächen deutlich schwieriger ist als bei großen zusammenhängenden Waldflächen. Somit ist die Bewirtschaftung in der Regel sehr viel aufwändiger. Durch die Bündelung von finanziellen und personellen Ressourcen sowie aufgrund der Zusammenfassung der Produktionsfläche können die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern eine kompetente Beratung sowie Dienstleistungen anbieten und die nachhaltige Waldbewirtschaftung auch auf kleinen Waldflächen durchführen. Diese Vorteile kann der einzelne kleine Waldbesitzende ohne den Zusammenschluss oftmals nicht nutzen. Die Leistungen, die den Waldbesitzenden im Einzelnen geboten werden, sind in der Regel in der Satzung des Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses festgeschrieben.

 

Der Initiativkreis Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (IK)

Der IK wurde im Jahr 2011 beim 9. Bundeskongress für Führungskräfte Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (BuKo) in Wernigerode gegründet.

Ziel dieser Initiative ist die Verstärkung der Interessenvertretung der Waldeigentümerinnen und -eigentümer auf Bundesebene – und zwar speziell für den Kleinprivatwald und dessen Zusammenschlüsse. Für weitere Informationen zu IK, besuchen Sie gerne unsere Seite.

Kontakt: Leon Nau, Referent des Initiativkreises Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, Tel.: 030 3116676-46, lnau@waldeigentuemer.de