Positionspapiere der AGDW – Die Waldeigentümer
12-Punkte-Maßnahmenplan für den Wald
Juli 2020
Die Corona-Pandemie wird Deutschland und Europa verändern. Die Politik ist daher gut beraten, den Blick für das Cluster Forst & Holz und damit für den Klimaschutz sowie für dringend notwendige konjunkturelle Maßnahmen zu schärfen.Im Zusammenhang mit den Hilfsmaßnahmen von Europäischer Union, von Bund und Ländern zur Bewältigung der Corona-Pandemie wird immer wieder auf die Systemrelevanz verschiedener Bereiche der Wirtschaft verwiesen. Der Wald aber ist weit mehr als systemrelevant. Er ist Klimaschützer und sichert unsere Lebensgrundlage. Ohne unsere Wälder verändern sich die Lebensbedingungen auch in Deutschland: Schließlich produziert der Wald Sauerstoff, er sorgt für sauberes Trinkwasser, entzieht der Atmosphäre Kohlendioxyd und speichert den darin enthalten Kohlenstoff. Der Wald ist Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, er ist Erholungsort, er schützt vor Lärm und Bodenerosion.
Unsere Wälder erleben zurzeit eine Katastrophe. Sie sind in den vergangenen beiden Jahren 2018 und 2019 durch Stürme, Dürren, Schädlingsbefall und Waldbrände schwer geschädigt worden. Die Waldeigentümer erleben derzeit das dritte Dürrejahr in Folge. Die Kette von Wetterextremen macht deutlich, wie verletzlich dieses Ökosystem ist, und wie sehr es auf die nachhaltige Arbeit der Waldbewirtschafter ankommt, wenn die Wälder erhalten werden sollen.
Ein klimaneutrales Europa, nach Vorstellungen des „Green Deals“, wird nur mit einem intakten Cluster Forst & Holz gelingen. Der Wald ist ein wesentlicher und unverzichtbarer Teil der Lösung, und die Branche ist schon jetzt ein vorbildliches Beispiel für eine nachhaltige Wertschöpfung.
Die Bundesregierung hat dies erkannt und im Jahr 2019 zusammen mit den Ländern rund 800 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Leider können wir derzeit keine Entwarnung geben. Denn immer mehr Forstbetrieben fehlt die Liquidität für den Eigenanteil und die Vorfinanzierung. Diese ist zwingend notwendig, damit sie Waldschutz und Wiederaufforstung bezahlen und ihrer gesetzlichen Pflicht, den Wald zu erhalten, nachkommen können.
Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Märkte des Clusters Forst & Holz. Die Nachfrage in der Möbel- und Verpackungsindustrie sowie im Bausektor ist erheblich zurückgegangen. Grenzschließungen und Einschränkungen in Transport und Logistik tragen ihren Teil zur Marktstörung bei. Es ist eine Wirtschaftskrise zu erwarten, die auch das nachhaltige Cluster Forst & Holz erheblich treffen wird.
Die deutschen Wälder mit ihren vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen sind in höchster Gefahr!
Die Fachgremien und Landesverbände der AGDW – Die Waldeigentümer haben deshalb einen 12-Punkte-Maßnahmenplan erstellt. Dieser benennt strukturelle forstpolitische Defizite und kurzfristige Maßnahmen sowie notwendige strategische Veränderungen für ein besseres Krisenmanagement.
Für die Fördermaßnahmengruppe F liegt der EU-Kommission bereits seit einigen Monaten ein Antrag auf Notifizierung vor. Alle anderen forstlichen Maßnahmengruppen müssen jetzt folgen. Beispielsweise Maßnahmen zur Förderung des Kleinprivatwaldes in Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (Maßnahmengruppe C) oder Bereiche des Waldbaus (Maßnahmengruppe A).
Hauptaugenmerk muss dabei auf folgende Überarbeitungen gelegt werden:
• Entkoppelung des §1 ForstSchAusglG von allen anderen Maßnahmen des Gesetzes wie Rücklagenauflösung zur Deckung von Liquiditätsengpässen und Steuervergünstigung,
• Aufbau eines nationalen Waldschutzmonitorings,
• Erweiterung der Maßnahmen des ForstSchAusglG z.B. um die Förderung von Waldschadens-Versicherungen, Schaffung von Nothilfefonds, Aufbau eines nationalen Risikomanagements.
Zu einem wirkungsvollen Risikomanagement zählt auch der Schutz der Wälder vor überhöhten Wildbeständen. Diese sind zu einer großen Herausforderung geworden, da Naturverjüngung und Neuanpflanzungen vielerorts ohne Schutz dem Verbiss zum Opfer fallen. Daher besteht dringender Handlungsbedarf bei der Novelle des Bundesjagdgesetzes. Darüber hinaus muss die Regulierung des Wildbestandes in der Waldstrategie 2050 berücksichtigt werden.
Dazu gehören u.a.
• eine Holzbauquote von mind. 50 % bei staatlichen Bauaufträgen,
• ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für alle Holzprodukte,
• die Vereinfachung der Produktzulassung und Normung für Holzprodukte,
• die Förderung und der Ausbau von Holz als Rohstoff für die Biotechnologie,
• die Novellierung der Bauverordnungen mit dem Ziel der Förderung des Holzbaus,
• die Zulassung des nachwachsenden Rohstoffes Holz als Regelbrennstoff (Anschlussregelung für Holzheizkraftwerke im EEG).
Dazu braucht es
• die Sicherstellung handlungs- und leistungsfähiger Forstbehörden mit forstlich ausgebildetem Personal,
• die Stärkung der Forstfakultäten, der forstlichen Versuchsanstalten und der forstlichen Ausbildung in den Ländern,
• die Sicherung und der Ausbau von Fachpersonal in Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und Erwerbsforstbetrieben.
Dem Auf- und Ausbau von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und von Forstbetriebsgemeinschaften kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Die Fördermöglichkeiten für diese Zusammenschlüsse und die Inanspruchnahme von Leistungen durch private forstliche Dienstleister müssen verlässlich ausgebaut werden. Jegliche Steuer- und Wettbewerbsnachteile gegenüber der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand sind abzubauen.
Zentrale Voraussetzung dafür ist ein schnelles Internet, damit ein Austausch von großen Datenmengen etwa zwischen Forstbetrieben und Unternehmen der Holzindustrie oder zwischen Waldeigentümern und Förstern erfolgen kann. Daher muss die Bundesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen, um im ländlichen Raum für moderne Standards und gleiche Lebensverhältnisse zu sorgen.
Darüber hinaus sind die Waldeigentümer aufgrund des steigenden Schadholzaufkommens entlang öffentlicher Straßen und Schienen zunehmend stärker belastet. Diese Mehrkosten zur Sicherung der Verkehrswege, z.B. für mehr Personal oder Sicherheitsfällungen, können von den Waldeigentümern nicht mehr allein getragen werden. Hier bedarf es Regelungen zur Übernahme durch den Baulastträger. Darüber hinaus muss eine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung für die unverhältnismäßige Belastung des Waldeigentümers durch die Verkehrssicherungspflicht im Bundeswaldgesetz geschaffen werden.
Klimaziele erreichen – Wald erhalten, Ökosystemleistungen des Waldes honorieren!
Juli 2019


Klimaleistungen Wald & Holz
Der Wald und sein Rohstoff Holz sind größter Speicher von CO2! Das Cluster Forst & Holz speichert jährlich über 127 Millionen Tonnen CO2. Das sind rund 14 Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft. Klimaleistung mit Potential!
Ökosystemleistungen Wald
Der Wald erfüllt außerdem zahlreiche Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. In der multifunktionalen Forstwirtschaft werden diese Leistungen Ökosystemleistungen genannt. Dazu zählen u.a.:
- CO2-Speicher
- Sauerstoffproduzent & Luftfilter
- Wasserfilter, -speicher
- Holzproduktion
- Lebensraum für Artenvielfalt
- Erholung, Fitness und Gesundheit
Die Kompensation des entstandenen Waldverlustes und die Räumung der Schäden sind die wichtigsten Maßnahmen und bilden damit das erste Handlungsfeld. Dazu bedarf es eines schnellen und unbürokratische Bundesprogramms zur Wiederbewaldung!
Mittelausstattung und Finanzierung:
Zur Wiederbewaldung und Räumung der Flächen braucht es mindestens 660 Millionen Euro, finanziert aus Mitteln des Energie- und Klimafonds! Diese sind entsprechend im Haushaltsplan 2020 zweckgebunden einzustellen.
Darüber hinaus regen wir einen Klimafolgenfonds zur künftigen Finanzierung vergleichbarer Ereignisse an.
Die Honorierung der Ökosystemleistungen. Dabei liegt der Fokus zunächst auf einer differenzierten Inwertsetzung der Waldklimafunktion. Hierbei müssen sowohl der Festmeterzuwachs als auch die Hiebsleistung pro Hektar berücksichtigt werden. Ein genaues Berechnungsmodell auf Basis der Forsteinrichtung muss hier von den Ministerien in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft entworfen werden.
Mittelausstattung und Finanzierung:
Bei der Vergütung der Ökosystemleistung „CO2-Speicher“ ergibt sich bei einer durchschnittlichen Zuwachsleistung von 5 Tonnen CO2 pro Hektar und Jahr und einer angenommenen Abgabe von 25 Euro pro Tonne CO2 eine potenzielle Honorierung dieser Ökosystemleistung von 125 Euro pro Jahr und Hektar. Die Mittel zur Finanzierung dieser Leistung sollten aus einer CO2-Abgabe eingeworben werden.
Das dritte Handlungsfeld sieht jährlich ein bundesweites Erstaufforstungsziel von 11.000 Hektar sowie die Vereinfachung der komplexen Genehmigungsverfahren vor. Dies kompensiert einen Flächenverbrauch von 30 Hektar pro Tag, schöpft Klimapotenziale des Waldes ab und sichert die Rohstoffverfügbarkeit von Holz für kommende Generationen! Denkbar wären beispielsweise Konversionsflächen, damit bestehende landwirtschaftliche Flächen weiterhin zur Produktion von Lebensmitteln genutzt werden können.
Mittelausstattungen und Finanzierung:
Zur Erstaufforstung von jährlichen 11.000 Hektar braucht es mindestens 65 Millionen Euro, finanziert aus Mitteln des Energie- und Klimafonds! Diese sind entsprechend im Haushaltsplan 2020 – 2023 ff. zweckgebunden einzustellen.