Zu dem heute vorgestellten Vorschlag der Natur- und Umweltverbände für ein neues Bundeswaldgesetz stellt Prof. Bitter, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, fest:
„Der Vorschlag ist an ordnungspolitischer Strenge, überbordender Regulierungswut und tiefem Misstrauen gegenüber dem Waldbesitz kaum zu überbieten. Die formulierten Grundpflichten wie ein die Wälder destabilisierender Vorratsaufbau, eine eigentumsfeindliche Gemeinwohl- und Ökologiepflichtigkeit sowie die massive Regulierung von Waldbewirtschaftung und Holznutzung werden der Anpassung der Wälder an den Klimawandel in keiner Weise gerecht. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Bewirtschaftungsvorgaben sind praxisfern und kommen einer de facto-Enteignung gleich. Diesen Vorschlag eines neuen Bundeswaldgesetzes, der die grundgesetzlich geschützte Eigentümerautonomie und Bewirtschaftungsfreiheit missachtet, weisen die Waldbesitzer auf das Schärfste zurück. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass das BMEL diese Vorschläge ebenfalls als schlichtweg ungeeignet bewerten wird.“