Die BMEL-Handreiche ist weder eine rechtssichere Beschreibung von Anwendungsszenarien noch sind Erleichterungen für Waldbesitzende und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu erkennen.

Für Forstbetriebe und Organisationen des Kleinprivatwaldes bestehen erhebliche Rechtsunsicher­heiten bei der Anwendung der EUDR, da zentrale Fragen der Umsetzung wie etwa zum Länderbench­marking oder EU-IT-System weiterhin offen sind. In einer Stellungnahme hat die AGDW bereits im Juni verdeutlicht, dass sie dem vorliegenden Entwurf der Handreiche nicht zustimmt.

AGDW-Präsident Prof. Bitter: „Diese Position hat Bestand, da es weiterhin grundsätzlichen Klärungs­bedarf hinsichtlich der nationalen Umsetzung der EUDR gibt und mit erheblichen bürokratischen Lasten für Waldbesitzende und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Zuge der Anwendung zu rechnen ist.“ „Es ist widersinnig eine ‚Bedienungsanleitung‘ vorlegen zu wollen, wenn das Verfahren noch nicht fertig ist“, so Prof. Bitter weiter. Eines der ungeklärten Themen, insbesondere im Klein­privatwald, ist die Geolokalisation, die in der Handreiche nur ungenügend und widersprüchlich beschrieben ist. Prof. Bitter kritisiert: “Wir haben in vielen Sitzungen mit dem Bundeslandwirtschafts­ministerium über die Herausforderungen diskutiert und unsere Punkte immer wieder vorgetragen. Leider wurden diese mit Verweis auf die EU nur unzureichend berücksichtigt. Eine rechtssichere Umsetzung für Forstbetriebe und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse ist somit nicht möglich. Eine Verschiebung um nur ein halbes Jahr, die aktuell von der Bundesregierung angestrebt wird, erscheint völlig unzureichend.“

 

Pressekontakt
Alexander Knebel, Pressesprecher AGDW – Die Waldeigentümer,
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