Das Bundeswaldgesetz feiert Geburtstag!

Am 2. Mai 1975 wurde das heute als „Verfassung für den Wald“ bekannte Gesetz vom damaligen Bundespräsidenten Walter Scheel ausgefertigt, am 7. Mai verkündet und trat am Tag darauf in Kraft. „Das Bundeswaldgesetz hat sich mit seinen klar formulierten Zielen des Walderhalts und der Förderung der Forstwirtschaft als wegweisend für die multifunktionale Waldbewirtschaftung erwiesen. Es ist ein verlässlicher Kompass, auf den Politik, Forstwirtschaft und Gesellschaft vertrauen können, gerade auch in Zeiten der Klimakrise und großer wirtschaftlicher Herausforderungen“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.

Als Verfassung für den Wald regelt das Bundeswaldgesetz die Zuständigkeiten von Bund und Ländern in forstpolitischen Fragen. So gibt das Gesetz einen bundesweit gültigen Rahmen vor, den die Länder nach ihren regionalen Erfordernissen und standörtlichen Gegebenheiten entsprechend ausgestaltet haben. „Mit dieser klaren Aufgabenverteilung hat das Bundeswaldgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für eine deutschlandweit erfolgreiche, produktive Waldbewirtschaftung und für die Sicherung aller Wald-Ökosystemleistungen geschaffen, vom Boden- und Wasserschutz über Erholung und Tourismus bis zu Klimaschutz und Holzproduktion“, bilanziert Prof. Bitter. Das Gesetz biete langfristige Perspektiven für Forstbetriebe, mit denen gesellschaftlich erwünschte Ziele einhergehen.

Diese langfristigen Perspektiven werden auch in der Politik geschätzt, wie die von der AGDW zum Geburtstag des Bundeswaldgesetzes eingeholten Stellungnahmen aus Berlin, Bundesländern und Brüssel zeigen.

Während der Ampel-Regierung gab es hingegen Gegenwind für das bewährte Bundeswaldgesetz. Laut Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 war eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes angestrebt. Im Sommer 2022 bat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ca. 50 Verbände aus den Bereichen Wald, Holz, Umwelt- und Naturschutz, Jagd und Erholung, eine Analyse zu den Stärken und Schwächen des geltenden BWaldG vorzulegen. Die Stellungnahme der AGDW vom September 2022 finden Sie hier: BWaldG Stellungnahme AGDW_Sept2022

Gleichzeitig fand zwischen Juli 2022 und Mai 2023 der sog. „Zukunftsdialog Wald“ statt: Insgesamt 18 mehrstündige digitale Diskussionsrunden zu Wald- und Holzthemen, deren Ergebnisse in den sog. 166-seitigen „Waldnotizen“ zusammengeführt wurden. Sehen Sie hier: Waldnotizen_Zukunftsdialog Wald_Mai2023

Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik des BMEL veröffentlichte im Januar 2023 einen konzeptionell überzeugenden und praxistauglichen Vorschlag zu einer anpassungsfähigen forstlichen Governance: Stellungnahme „Mehr als ‚Gute fachliche Praxis‘“, den die AGDW ausdrücklich begrüßt hat: AGDW begrüßt Forderung des BMEL-Beirats nach „neuer Lastenverteilung zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft“ – AGDW – Die Waldeigentümer (waldeigentuemer.de)

Im Jahr 2023 wurden mehrere Entwürfe eines neuen Gesetzestextes bekannt. Zu einem im November 2023 bekanntgewordenen Zwischen-Entwurf äußerte sich die AGDW bereits sehr kritisch: Entwurf Bundeswaldgesetz: „Allenfalls erste Diskussionsgrundlage voller handwerklicher Mängel“ – AGDW – Die Waldeigentümer (waldeigentuemer.de)

Im Vorfeld der Grünen Woche am 17. Januar 2024 veröffentlichten AGDW und Betriebsleiterkonferenz (BLK) ein Rechtsgutachten, das sehr klar aufzeigt, dass der seinzerzeitige Entwurf vom 1. Dezember 2023 verfassungswidrig war, da im Grundgesetz garantierte Eigentumsrechte ausgehöhlt werden sollen: Gutachten der Waldverbände: „Neues Bundeswaldgesetz ist verfassungswidrig“ – AGDW – Die Waldeigentümer (waldeigentuemer.de).

Der Entwurf vom Dezember 2023 wurde vom Grundgedanken einer umfassenden Regulierung dominiert, die vor allem auf eine Priorisierung von Schutzgütern, die Steigerung einer vermeintlichen Naturnähe und ein kleinteiliges Mikro-Management im Stil eines Waldbauhandbuches zielt. Daher lehnte die AGDW den Entwurf ab und spricht sich darüber hinaus auch generell gegen einen Neuerlass des BWaldG aus.

Eine übersichtliche Zusammenstellung der Gründe findet sich hier: TwoPager_Kurzinfo Novellierung BWaldG

Mitte April 2024 starteten die Kampagne „Finger weg vom Bundeswaldgesetz“. Die Waldverbände warnten vor den drohenden Gefahren eines neuen Waldgesetzes für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Wälder.

Am 19.08.2024 wurde der fünfte Entwurf für ein neues Bundeswaldgesetz bekannt. Es handelte sich im Unterschied zu früheren Entwürfen nun um einen Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz des bestehenden Bundeswaldgesetzes. Für die AGDW – Die Waldeigentümer ein klares Zeichen für den Richtungswechsel des BMEL, da nun das Ziel eines Neuerlasses bzw. einer Vollnovellierung verworfen wurde. Der Entwurf enthielt keine Lösungsansätze zur Entbürokratisierung der Waldbewirtschaftung und damit zur Entlastung der Waldbesitzer. Vielmehr wurde der Kurs, in das Eigentum einzugreifen und die Bewirtschaftung einzuschränken, fortgesetzt.

Am 1. November 2024 leitete das BMEL dann überraschend die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf vom 31.10.2024 ein. Darüber zeigten sich die Verbände der Waldwirtschaft in einer gemeinsamen Presseinformation irritiert. Der Entwurf war nach eigener Aussage des Ministeriums in der Bundesregierung nicht geeint. Der Start der Verbändeanhörung warf weitere Fragen zu einem Projekt auf, das seit Bekanntwerden erster Planungen immer neue Unsicherheiten für die Waldbesitzenden geschaffen hatte.

Am 6. November 2024 kam es zum Bruch der Ampel-Koalition. Am 11. November informierte das BMEL darüber, dass das Vorhaben zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes beendet wird. Das war aus Sicht der AGDW mehr als sachgerecht und längst überfällig.

GESETZ ZUR ERHALTUNG DES WALDES UND ZUR FÖRDERUNG DER FORSTWIRTSCHAFT

Dass sich das Bundeswaldgesetz während seines 50-jähriges Bestehen so gut bewährt,liegt an seiner klaren Zielsetzung und den flexiblen Regelungen. Zum Ziel hat das Gesetz den Walderhalt und die Förderung der Forstwirtschaft. Zugleich erhält das Gesetz mit der Vorgabe einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft die notwendige Bewirtschaftungsfreiheit. So bildet es auch die Grundlage für eine nachhaltige Waldentwicklung in Zeiten der Klimakrise.