Folgende Termine sind in Planung:
Arbeitsschutz ist im Geschäftsgeflecht zwischen Waldbesitzer, Forstwirtschaftlichem Zusammenschluss und Dienstleister nicht immer einfach umzusetzen. Wann ist wer in welcher Verantwortung bei der Prävention und wie kann das Haftungsrisiko für Vorstand (Ehrenamt) und Geschäftsführung verringert werden? In welcher Weise ist für Arbeitssicherheit zu sorgen und wie sehen die Haftungsfragen im Fall der Fälle aus? Bei der Beantwortung dieser Fragen werden wir u.a. auch auf die Anforderungen einer Gefährdungsbeurteilung eingehen sowie die grundsätzlichen Regeln bei der Auftraggeberverantwortung besprechen und Beispiele beleuchten.
In Deutschland sind ein Drittel aller Flächen von Wald bedeckt, das entspricht rund 11 Mio. Hektar. 48 % davon sind privates Eigentum und 98 % der knapp 2 Mio. Waldeigentümer besitzen weniger als 20 Hektar. So weit, so bekannt. Doch der Besitz auch kleinerer Wälder ist mit steuerlichen Obligenheiten verbunden, die deren Eigentümer kennen sollten – es aber oft nicht tun und somit viele Möglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Belastung verpassen. In dieser Masterclass sprechen wir über die steuerliche Rechte und Pflichten für nichtkommerzielle Waldbesitzende und geben anhand zahlreicher Beispiele praktische Handlungsempfehlungen.
Für die weitergehende Lektüre zum Thema möchten wir Ihnen das Buch von Prof. Siegel empfehlen: www.stb-siegel.de/buch/besteuerung-wald/
Sind Sie daran interessiert, die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in Wäldern auch außerhalb von ausgewiesenen Flächen anzustoßen?
Die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245 Abs. 5 BauGB ermöglicht Ihrer Kommune unter bestimmten Bedingungen, Flächen als Windenergiegebiete auszuweisen – selbst wenn die regionale Planung in diesen Stellen keine Windenergiegebiete vorsieht.
Erfahren Sie in der Masterclass mehr über die Hintergründe, Chancen und Bedingungen dieser Regelung, die den Handlungsspielraum von Gemeinden für die Errichtung von WEA erheblich erweitert.
Diese Masterclass wurde unterstützt durch die UKA Gruppe
Seit einigen Jahren ist Förster Klaus in den sozialen Medien unterwegs, insbesondere auf Instagram und berichtet authentisch aus seinem Arbeitsalltag. Die Zahl seiner Follower zeigt, dass ein Interesse da ist und zahlreiche Menschen gern verfolgen, was sich in der Forstwelt tut. Vor allem im suburbanen Raum ist die Öffentlichkeitsarbeit besonders wichtig, wo viele Kinder und Jugendliche eher naturfern aufwachsen. Das Begreifen und Erkennen der groben Zusammenhänge, z. B. von Saat und Ernte oder CO2-Bindung und O2-Produktion, sind wesentliche Bestandteile seiner Videos.
Doch wie viel Aufwand steckt dahinter? Wie lange hat es gedauert, so erfolgreich zu werden? Welche positiven und negativen Erlebnisse hat die Darstellung in der Öffentlichkeit mit sich gebracht?
Anhand der realen Kanäle von Förster Klaus stellen wir Ihnen vor, wie Social Media funktioniert und beantworten Ihre Fragen. Werden auch Sie Teil unserer Social Media Community und teilen Sie mit der Gesellschaft, welchen Beitrag Sie und Ihr Wald leisten!
Details und Anmeldung: Förster Klaus geht viral
Die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur wurden Anfang Oktober des letzten Jahres veröffentlicht und haben zu einer intensiven, auch öffentlichen, Diskussion geführt. Einerseits wurde von vielfältigeren und strukturreicheren Wäldern berichtet, andererseits ein vermeintliches Ende des Klimaschützers Wald prophezeit. Im Dezember 2024 veröffentlichte der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik beim BMEL eine Stellungnahme zu den BWI-Ergebnissen, die zu einer dringend notwendigen Versachlichung der Debatte beigetragen und insbesondere die im Klimaschutzgesetz fixierten CO2-Senkenziele für den LULUCF-Sektor und damit für den Wald kritisch hinterfragt hat. Wie sind die BWI-Ergebnisse aus Sicht des Beirates zu interpretieren? Welche Folgen ergeben sich für die Waldbesitzer mit Blick auf den Umbau hin zu klimastabilen Beständen?
Details und Anmeldung: Einordnung der BWI4 durch WBW
„Schluss mit dem Papierkram“, so lautet das Motto. Alle Unterlagen können über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ schnell und sicher hochgeladen und mit der SVLFG ausgetauscht werden. Auch außerhalb der Servicezeiten beantwortet der SVLFG-Digi, der Chatbot der SVLFG, als virtueller Assistent Ihre Fragen. Wer interessiert ist an Entbürokratisierung und schnellen Wegen, sollte an dem Seminar teilnehmen und mehr über die Registrierung und Nutzung der neuen zusätzlichen digitalen Angebote der SVLFG erfahren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Service der Online-Beratung nutzen und schnell und sicher Formulare online unterzeichnen können. Selbstverständlich besteht genügend Zeit, um Rückfragen zu stellen und Anregungen für die Verbesserung der Services zu geben.
Am besten fordern Sie bereits im Voraus bei der SVLFG Ihre Initialanmeldedaten für das Versichertenportal an (SVLFG | Anmelden / Registrieren) und melden Sie sich damit auch an. Achtung, die ersten Anmeldedaten sind nur 60 Tage gültig. Während der Masterclass können Sie den Digitalexperten der SVLFG Ihre konkreten Fragen stellen.
Details und Anmeldung: Digitale Serviceangebote der SVLFG