Forderungspapier an die Ressortchefs von Bund und Ländern übergeben: Gemeinschaftsaufgabe, W-VO und EUDR im Fokus

Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat sich anlässlich der noch bis Freitag in Heidelberg tagenden Agrarministerkonferenz mit drängenden bundes- und europapolitischen Anliegen an die Ressortchefs von Bund und Ländern gewandt. AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter und der Präsident der Forstkammer Baden-Württemberg, Roland Burger, übergaben am heutigen Donnerstag ein Forderungspapier an die auch für Forstpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister.

Darin mahnen die Waldeigentümer dringenden Handlungsbedarf insbesondere in drei zentralen Punkten an: bei der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO), bei der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) und bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).

GAK-Wiederbewaldungsprämie einführen
Für die Gestaltung und Finanzierung der Forstpolitik nehmen die Bundesländer in Deutschland eine wichtige Stellung ein. Vor diesem Hintergrund fordern die Waldeigentümer in ihrem Positionspapier die Agrarministerkonferenz auf, Anpassungen an den Rahmenbedingungen der GAK-Förderung vorzunehmen. „Um auf die Folgen des Klimawandels im Wald zu reagieren, sollte die Einführung einer GAK-Basisförderung in Form einer Wiederbewaldungsprämie geprüft werden“, erklärte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Dringender Handlungsbedarf bestehe auch bei der Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, die in vielen Regionen in Kürze ausläuft.

Die Förderung sollte künftig leistungs- statt zeitbezogen ausgestaltet und damit langfristig abgesichert werden. Zudem sollte der GAK-Rahmenplan erweitert werden. „Waldschutz und Jungbestandspflege sollten wieder vollumfänglich in allen Betrieben förderfähig sein,“ erläuterte Forstkammer-Präsident Roland Burger. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf verbesserte Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Wald-Ökosystemleistungen ebenso wie für die GAK verpflichtet. „Dieses Bekenntnis gilt es nun zusammen mit den Ländern umzusetzen“, so Bitter und Burger.

W-VO-Umsetzung aussetzen
Damit der Waldumbau auch künftig vorangetrieben werden kann, sind neben auskömmlichen Förderbedingungen mit entsprechender Planungssicherheit die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die nachhaltige Waldbewirtschaftung nicht behindert wird. Genau dies droht aber mit der vom Bundesumweltministerium eingeleiteten Umsetzung der EU-Wiederherstellungs-Verordnung (W-VO) mit ihren zahlreichen inhaltlichen Mängeln und verfahrenstechnischen Unzulänglichkeiten.

AGDW und Forstkammer fordern die AMK auf, sich klar für eine Aussetzung und Aufhebung der W-VO einzusetzen, auch angesichts des völlig unrealistischen Zeitplans für die Umsetzung. Die Bundesländer sind von der W-VO massiv betroffen. „Nach aktuellem Stand sollen die Länder die Umsetzung der Verordnung mit verantworten, ohne mitgestalten und mitentscheiden zu dürfen. Das läuft den bewährten föderalen Prinzipien zuwider“, warnt der AGDW-Präsident.

EUDR: Regionaler Ansatz statt unnötiger Bürokratie
Zeit für zielführende Anpassungen von EU-Recht ist durch die von der EU-Kommission angekündigte Verschiebung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) gewonnen. Die Waldeigentümer fordern die AMK daher auf, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass unnötige Belastungen von Waldbesitzenden in entwaldungsfreien Regionen und Ländern abgewendet werden.

„Obwohl die Forstpolitik nicht zu den Zuständigkeiten der EU gehört, hat Brüssel über den Hebel der Klima- und Umweltpolitik erheblichen Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Waldbewirtschaftung. In dieser Situation sind die Bundesländer gefordert, darauf hinzuwirken, dass die Auswirkungen politischer Entscheidungen in Brüssel nicht den waldbaulichen Erfordernissen in ihren Regionen zuwiderlaufen“, unterstreichen Prof. Bitter und Burger.

Link zum Forderungspapier