Gemeinsame Pressemitteilung

Für eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sind auch dank des Einsatzes der Bundesregierung in Brüssel wichtige Vereinfachungen erreicht worden, die es national abzusichern gilt. Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium nun vorgelegte Referentenentwurf eines EUDR-Durchführungsgesetzes springt bei der Umsetzung der erzielten Erleichterungen allerdings zu kurz. Gleichzeitig schießt er mit massiven Strafandrohungen weit über das Ziel hinaus, wie der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst kritisieren. Über der Sorge um den globalen Waldschutz dürfe die Bundesregierung nicht den Schutz von Waldbesitzern und nachhaltiger Waldbewirtschaftung vor der eigenen Haustür aus den Augen verlieren, unterstreichen die Verbände.

Drohkulisse von Bußgeldern bis hohen Freiheitsstrafen
Die Kritik von AGDW und Familienbetrieben Land und Forst richtet sich insbesondere auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Anlehnung der Sanktionsvorschriften an die EU-Umweltstrafrechtslinie. Mit dieser Festlegung gehen massive Sanktionsandrohungen im Referentenentwurf einher. Die Drohkulisse reicht von hohen Bußgeldern für reine Formfehler über die Verhängung von Vermarktungsverboten bis zu hohen Freiheitsstrafen. Bereits leichtfertiges Handeln kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Noch höhere Strafen von fünf bis zu zehn Jahren sind vor dem Hintergrund der Bestimmungen der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie in anderen Fällen vorgesehen. Ob die fraglichen EU-Regelungen allerdings in der gewählten Form tatsächlich in nationale Fachgesetze aufzunehmen sind, ist umstritten.

Verhältnismäßigkeit wahren
„Wer für die Akzeptanz der umstrittenen und in Brüssel mühsam auf Praxistauglichkeit getrimmten EUDR-Vorschriften sorgen will, sollte sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. Es kann nicht im Interesse des Gesetzgebers liegen, ausgerechnet die Waldbesitzer in Deutschland – einem Land, das sich durch nachhaltige Waldbewirtschaftung und Entwaldungsfreiheit auszeichnet, mit existenzgefährdenden Strafandrohungen zu konfrontieren“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.

Eingriffe in Grundrechte drohen
Als unverhältnismäßig werten AGDW und Familienbetriebe Land und Forst auch die im Referentenentwurf eröffneten Möglichkeiten zu Grundrechtseingriffen. Demnach dürfen die Behörden sämtliche Geschäftsunterlagen einsehen, Daten kopieren, Waren sicherstellen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar Wohnungen betreten. „Die geplanten Duldungs- und Auskunftspflichten greifen tief in die Grundrechte ein. Das betrifft insbesondere die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Eigentumsgrundrecht, die Berufsfreiheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, kritisiert Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.

National machbare Vereinfachungen zügig umsetzen
„Durch die in Brüssel insbesondere auch durch eine deutsche Initiative erreichten EUDR-Erleichterungen sind erst die Voraussetzungen für eine praxisnahe Umsetzung geschaffen worden, gerade auch für hunderttausende von der Verordnung betroffene Kleinprivatwaldbesitzer. Für seinen Einsatz für Vereinfachungen gilt Bundesminister Rainer unser besonderer Dank. Diese Fortschritte sind nun auf nationaler Ebene im Durchführungsgesetz festzuhalten“, heben Bitter und Elverfeldt hervor. So sollte es Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) ermöglicht werden, die individuellen Berichtspflichten ihrer Mitglieder abzulösen. Das würde Waldbesitzer ebenso wie das IT-System der EU entlasten. „Die Bundesregierung sollte die national machbaren Vereinfachungen an der EUDR zügig umsetzen, statt sich mit unangemessenen Strafandrohungen zulasten von Waldbesitzern zu verzetteln. Es ist noch nicht zu spät, das Bürokratiemonster EUDR zu bändigen“, so Bitter und Elverfeldt.