Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer begrüßt in dem von CDU/CSU und SPD vorgelegten Koalitionsvertrag sinnvolle Weichenstellungen für die Forstwirtschaft, kritisiert aber zugleich die drohende Verletzung von Eigentumsrechten.
„Wir begrüßen das Bekenntnis zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Der Koalitionsvertrag sendet damit ein klares Signal zur Anerkennung einer proaktiven Forstwirtschaft. Dieses Signal wäre mit der expliziten Nennung der Holzproduktion allerdings noch deutlicher ausgefallen“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Positiv bewertet die AGDW die im Koalitionsvertrag getroffene Festlegung auf eine verbesserte Unterstützung der Waldbesitzer bei der Erbringung von Ökosystemleistungen. Die von Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbarte deutliche Erhöhung der Mittel in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) muss unbedingt auch der GAK-Waldförderung zugutekommen.
Eigentumsrechte respektieren
Den sinnvollen Vorhaben zur Stärkung der Forstwirtschaft stehen im Koalitionsvertrag allerdings äußerst bedenkliche Vorhaben zu Lasten der Waldbesitzer gegenüber. Das geplante Naturflächenbedarfsgesetz lehnt die AGDW ebenso strikt ab wie die gesetzliche Begrenzung der Höhe von Flächenpachten für Windenergieanlagen. „Angesichts der Auswirkungen der Klimakrise auf die Wälder benötigen viele Waldbesitzer die Einkünfte aus der Windkraft für die dringend notwendigen Investitionen in Wiederbewaldung und Waldpflege. Mit der geplanten Deckelung der Pachterlöse würden hingegen nur die Renditen von Investoren steigen und Waldbesitzende benachteiligt“, kritisiert Prof. Bitter.
Keine Anwendung der EUDR
Wichtige Festlegungen trifft der Koalitionsvertrag bei europarechtlichen Fragen. „Der Ankündigung im Koalitionsvertrag zur Schaffung einer Null-Risiko-Kategorie in der zu überarbeitenden EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) müssen in Brüssel schleunigst Taten folgen, sonst werden die Waldbesitzenden zum Jahreswechsel mit neuen, weitestgehenden nutzlosen Informationspflichten überzogen“, so Prof. Bitter. Zu begrüßen sind auch die im Koalitionsvertrag angekündigten Erleichterungen bei der umstrittenen Wiederherstellungsverordnung (W-VO). „Neben der von Union und SPD betonten Praxistauglichkeit der W-VO muss die Finanzierbarkeit im Mittelpunkt der Umsetzung stehen. Nur durch Kooperation und Freiwilligkeit können zielführende Ergebnisse für Forstwirtschaft und Naturschutz im Sinne aller Beteiligten erzielt werden“, unterstreicht der AGDW-Präsident.
Die neue Koalition muss jetzt zügig die drängenden Aufgaben zur Stärkung der Wirtschaft in Angriff nehmen. „Dabei muss die Regierung vor allem auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Landnutzer bewahren und deren Eigentumsrechte respektieren. Nur so wird sie die notwendige Akzeptanz für ihre Politik im ländlichen Raum sichern können“, hebt Prof. Bitter hervor.