AGDW und Familienbetriebe Land und Forst zur Umweltministerkonferenz

Zum Abschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) warnen der Verband AGDW – Die Waldeigentümer sowie die Familienbetriebe Land und Forst vor einer weiteren Verschärfung des Naturschutzrechts durch das Zusammenwirken der europäischen Wiederherstellungsverordnung (W-VO) mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (NatInfG).

„Die Kombination aus W-VO und NatInfG schafft ein immer komplexeres Regelungsumfeld mit zusätzlichen Eingriffsmöglichkeiten in Bewirtschaftung und Eigentum“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. „Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe entstehen dadurch zusätzliche Unsicherheiten, neue Nutzungskonflikte und wachsende Belastungen für Investitionen und langfristige Planung.“

Besonders kritisch bewerten die Verbände die geplante Verquickung bestehender Förderprogramme mit der W-VO. Nach den bisherigen Planungen sollen unter anderem Flächen aus der Waldförderung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) sowie aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ als Beiträge zur Wiederherstellung an die EU gemeldet werden. Gerade für die Forstwirtschaft entstünden dadurch erhebliche Unsicherheiten bei Wiederbewaldung und klimaresilientem Waldumbau.

„Damit droht eine massive Ausweitung der W-VO-Flächenkulisse“, warnt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. „Freiwillige Förderprogramme würden faktisch Teil eines dauerhaft bindenden europäischen Regelungssystems. Das würde die Flexibilität in der Waldbewirtschaftung erheblich einschränken.“

Nach Einschätzung der Verbände geht das geplante NatInfG deutlich über die bisherigen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus. Vorgesehen seien unter anderem neue Vorkaufsrechte, zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten sowie eine breite neue Flächenkulisse der sogenannten natürlichen Infrastruktur. Besonders problematisch sei die geplante Einstufung zentraler Naturschutzbelange als „überragendes öffentliches Interesse“.

„Wenn Infrastrukturvorhaben und Naturschutz gleichermaßen mit einem überragenden öffentlichen Interesse begründet werden, entsteht kein beschleunigter Infrastrukturausbau, sondern ein System konkurrierender Höchstprioritäten“, so Elverfeldt. „Die Folge sind zusätzliche Konflikte, mehr Rechtsunsicherheit und weitere Belastungen für Betriebe im ländlichen Raum.“

Zudem warnen die Verbände vor einer unverhältnismäßigen Ausweitung des Umweltstrafrechts im Zuge der nationalen Umsetzung neuer EU-Vorgaben. Kritisch bewertet werden insbesondere unbestimmte Rechtsbegriffe, zusätzliche Strafbarkeitsrisiken sowie die Gefahr, dass bereits fahrlässige Verstöße gegen komplexe umweltrechtliche Vorgaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

„Das Umwelt- und Naturschutzrecht weist bereits heute eine Fülle hochkomplexer und teilweise schwer überschaubarer Regelungen auf. Wenn diese Vorgaben zusätzlich mit verschärften strafrechtlichen Risiken verknüpft werden, entsteht eine bedrohliche Rechtsunsicherheit für Bürger und Unternehmen“, warnt Bitter.

Die Familienbetriebe Land und Forst sowie die AGDW fordern deshalb, die Wiederherstellungsverordnung auszusetzen und grundlegend zu überarbeiten sowie die nationalen Gesetzesvorhaben zurückzuziehen.