Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute zusammen mit dem Umweltbundesamt die Projektionen zum Treibhausgasausstoß Deutschlands bis 2030 vorgelegt. Demnach wird sich im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) bis 2030 eine deutliche Lücke zwischen den bislang fixierten politischen Zielen und der zu erwartenden Entwicklung der Emissionen ergeben.
Dazu erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter:
„Die heute vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Zahlen verdeutlichen, dass die im Klimaschutzgesetz verankerten Vorgaben für die CO2-Senkenziele des LULUCF-Sektors dringend angepasst werden müssen. Diese aus heutiger Sicht unrealistischen Vorgaben wurden zu einem Zeitpunkt fixiert, da die dramatischen Folgen der Klimakrise im deutschen Wald noch nicht im vollen Umfang absehbar waren. Trotz der großen Kalamitäten der letzten Jahre hat Deutschland nach wie vor historisch höchste Holzvorräte, die sich aber vielfach in instabilen Beständen finden.
Der Abbau solcher Risikovorräte im Zuge von regelmäßigen Durchforstungen und einer intensiveren Erntenutzung ist die zwingende Voraussetzung für die Stabilisierung der Wälder und einen erfolgreichen klimaresilienten Waldumbau. Vor diesem Hintergrund droht ein weiterer Vorratsaufbau, wie durch die bisherigen Zielwerte des Klimaschutzgesetzes vorgegeben, zu einer waldbaulichen Geisterfahrt zu werden.
Im Koalitionsvertrag müssen Union und SPD daher die Weichen für eine Reform des Klimaschutzgesetzes stellen. Notwendig ist die Anpassung der unrealistischen LULUCF-Ziele unter Berücksichtigung der Waldschäden, des Alters der Wälder sowie der Erfordernisse des klimaresilienten Waldumbaus. Andernfalls drohen massive Nachteile für Wald, Forstwirtschaft und nachgelagerte Branchen sowie nicht zuletzt für den Klimaschutz in Deutschland. Vor massiven wirtschaftlichen Verwerfungen durch die aktuelle Gesetzeslage hat auch der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) beim Bundeslandwirtschaftsministerium kürzlich in einer Stellungnahme gewarnt und eine Korrektur der LULUCF-Ziele im Klimaschutzgesetz empfohlen.“