Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission einen eigenen Vorschlag zur weiteren Vereinfachung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) vorgelegt, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitgeteilt hat. Dazu erklärt Prof. Andreas Bitter, Präsident des Verbandes AGDW – Die Waldeigentümer:

 

„Die von der Bundesregierung eingeschlagene Richtung stimmt. Nach den ersten Anpassungen an der EUDR, die in Brüssel Ende vergangenen Jahres vereinbart wurden, muss jetzt weiter nachgesteuert werden, um unnötige Belastungen der heimischen Forstwirtschaft abzuwenden. Dazu gehört der Verzicht auf eine betriebsindividuelle Meldepflicht der Waldbesitzenden, um die Voraussetzungen für eine praxistaugliche Umsetzung der Verordnung zu schaffen. Notwendig sind auch zusätzliche Vereinfachungen für Erwerbsforstbetriebe, die mit mittelständischen Familienbetrieben vergleichbar sind, laut EUDR aber bisher wie Großunternehmen behandelt werden.

 

Bundeskanzler Friedrich Merz hat Deutschland in seiner jüngsten Regierungserklärung als Antreiber für den Abbau von EU-Bürokratie positioniert. Diesem Anspruch sollte die Bundesregierung nun gerecht werden und sich bei der EU-Kommission sowie im Kreis der Mitgliedstaaten weiter dafür einsetzen, dass die EUDR praxisgerecht umgesetzt wird“, betont der AGDW-Präsident.