KWM stärken statt Waldumbau ausbremsen

Dr. Till Backhaus, Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns, hat heute die Aufstockung des vom Bundesumweltministerium finanzierten Programms Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM) auf eine jährliche Fördersumme von 200 Mio. Euro bekannt gegeben. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer begrüßt die verbesserte Ausstattung des Programms ebenso wie die Mahnung von Minister Backhaus, für Rechtssicherheit beim KWM im Kontext der Wiederherstellungsverordnung (WVO) zu sorgen. „Eine Verquickung bereits bestehender nationaler Förderprogramme mit der WVO gefährdet den klimaangepassten Waldumbau, weil sie auf den Irrweg neuer, kontraproduktiver Auflagen führen würde“, warnt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.

Mit dem im Jahr 2022 aufgelegten und seit 2024 vom Bundesumweltministerium finanzierten Förderprogramm KWM erhalten Waldbesitzende Unterstützung zur Anpassung ihrer Wälder an die Folgen des Klimawandels und haben dafür rund ein Dutzend Kriterien zu beachten, von der Verjüngung der Bestände bis zu Kennzeichnung und Erhalt von Habitatbäumen. Das Programm wird bereits auf rund 1,7 Millionen Hektar umgesetzt, das entspricht mehr als einem Fünftel der Fläche des deutschen Privat- und Körperschaftswaldes.

„Mit der angekündigten Aufstockung entsteht der dringend benötigte Spielraum für die Ausweitung des Programms auf ein größeres Areal und damit für weitere Impulse zum klimaangepassten Waldumbau“, betont Bitter. Die zusätzliche Unterstützung für die Waldeigentümer bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sei dringend geboten. So veranschlagt das Thünen-Institut die Waldumbaukosten allein für die am stärksten von der Klimakrise betroffenen Flächen auf bis zu 43 Mrd. Euro in den nächsten 30 Jahren.

Warnung vor Vermengung mit der Wiederherstellungsverordnung
Wie die AGDW hervorhebt, ist langfristige Verlässlichkeit bei der Waldumbau-Förderung das oberste Gebot, um das Mehrgenerationenprojekt zum Erfolg zu führen. Diese werde infrage gestellt, wenn die Bundesregierung an der Listung aller einschlägigen nationalen Förderprogramme im Nationalen Wiederherstellungsplan festhalten sollte. Dann könnten KWM-Flächen zu Wiederherstellungsflächen umdeklariert werden, mit einhergehenden Restriktionen, die dem klimaangepassten Waldumbau entgegenstehen, etwa bei der Baumartenwahl. Davor warnt auch ein am Dienstag veröffentlichtes Rechtsgutachten. „Ein solches Vorgehen würde neue Rechtsunsicherheit schaffen und die Akzeptanz des KWM mindern“, so Bitter und unterstreicht: „Vielmehr benötigen die Waldbesitzenden Transparenz und Verlässlichkeit, um die Herausforderungen der Klimakrise meistern zu können.“