Die Bundeswaldinventur
Der Zustand des Waldes wird in der Bundeswaldinventur (BWI) zusammengefasst, die im Auftrag der Bundesregierung regelmäßig alle 10 Jahre durchgeführt wird. Bei ihrer Arbeit bezieht sich die AGDW auf die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur, die am 8. Oktober 2024 veröffentlicht wurden. Für die vierte Bundeswaldinventur wurden bis Ende 2022 die Daten gesammelt und danach aufbereitet.
Forstliche Großrauminventur für ganz Deutschland
Die Bundeswaldinventur ist eine durch das Bundeswaldgesetz vorgeschriebene forstliche Großrauminventur, die in ganz Deutschland durchgeführt wird. Mit dieser Bundeswaldinventur werden die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten in Deutschland erfasst. Ihre Ergebnisse sind eine unentbehrliche Grundlage für Entscheidungen, die den Wald, die Forstwirtschaft und die Umweltpolitik betreffen. Vier Bundeswaldinventuren wurden bislang durchgeführt(1987, 2002, 2012, 2022).
Funktionsweise der Bundeswaldinventur
Da nicht der gesamte Wald in Deutschland untersucht werden kann, werden bei der Bundeswaldinventur Stichproben durchgeführt. Dazu wird ein Gitternetz mit einem Linienabstand von vier Kilometern über die gesamte Bundesrepublik gelegt und an den Schnittpunkten der Linien Trakte für die Stichproben eingerichtet. Die Rechtsgrundlage für die Durchführung ist § 41a des Bundeswaldgesetzes.