Kategorie „vernachlässigbares Risiko“ muss nun eingeführt werden

Mit Blick auf die gestern veröffentlichten Details des Zoll-Abkommens zwischen den USA und der EU, insbesondere mit Blick auf die Ausführungen zur EUDR im Abkommen, stellt Prof. Bitter fest:

„Wenn die EU den USA ein ‚vernachlässigbares Risiko‘ für Entwaldung zuspricht, dann muss dies zwingend auch für viele andere Länder, nicht zuletzt auch für Deutschland gelten.

Wir begrüßen es, dass sich die EU in dem Abkommen verpflichtet hat, die Bedenken der US-amerikanischen Forst- und Holzbranche hinsichtlich der Umsetzung der EUDR aufzugreifen mit dem Ziel, unangemessene Auswirkungen auf den Handel zu vermeiden. Die US-amerikanischen Bedenken beziehen sich, wie wir aus unserem Austausch mit dem American Hardwood Export Council (AHEC) wissen, vor allem auf den unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Erfüllung von weitestgehend wirkungslosen Informationspflichten für den einzelnen Waldbesitzer.

Die EU-Kommission muss nun ihren Zusagen Taten folgen lassen und die Risikokategorien anpassen. Dies sollte im nächsten Umwelt-Omnibus zeitnah umgesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Waldbesitzenden in diesen Ländern von den betrieblichen Informationspflichten befreit werden.“