Zur heute von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verlängerung der Übergangsfrist zur EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) erklärt Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW:
„Wir begrüßen die heute von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verschiebung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR). Wir danken neben vielen weiteren Unterstützern einer Verschiebung Minister Cem Özdemir für seinen Einsatz und vor allem Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Entscheidung.
Die Verschiebung der EUDR kann aber nur der erste Schritt sein. Die Zeit muss nun für eine gründliche Überarbeitung der Verordnung genutzt werden. Denn nach wie vor sind zentrale Fragen für die Waldbesitzer nicht geklärt.
Deutschland hat auch nach Auffassung der Bundesregierung kein Entwaldungsproblem. In der EUDR muss daher ein zweistufiges Verfahren verankert werden. Liegt in einem Land nachweislich keine Entwaldung vor, so ist auf ein betriebsindividuelles Verfahren zu verzichten. Was wir nicht brauchen, ist unnötige Bürokratie, die die Bewirtschaftung unserer Wälder erschwert und nachhaltig erzeugte regionale Holzprodukte aus dem Markt drängt. Genau das aber würde die Umsetzung der EUDR in ihrer heutigen Form bedeuten. Dem Umweltschutz würde damit ein Bärendienst erwiesen. Die Überarbeitung der Verordnung muss daher für die neue EU-Kommission höchste Priorität haben!“