„Das heutige Votum des Europaparlaments sendet ein starkes Signal an die EU-Kommission: Brüssel muss die unverhältnismäßigen Informationspflichten zu Lasten heimischer Waldbesitzer in der EUDR jetzt umgehend überarbeiten. Nötig ist eine Anpassung der Risikokategorien, die der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Ländern wie Deutschland mit nachweislich vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko Rechnung trägt. Andernfalls droht ab dem bisher geplanten Anwendungsbeginn der EUDR am 30. Dezember 2025 ein Marktausschluss der Familienforstwirtschaft mit verheerenden Folgen für die Waldpflege, den klimastabilen Waldumbau und die Holzversorgung. Die EU-Kommission darf sich nicht länger taub stellen, sondern muss den eindeutigen Voten des Parlaments und der Mitgliedstaaten durch eine Überarbeitung der EUDR mit einem rechtsverbindlichen Vorschlag umgehend nachkommen.“
Copyright Bild: Philippe Stirnweiss / European Union 2025, EP
Europaparlament sendet starkes Signal für praxisgerechte EUDR-Reform
Das Europaparlament hat heute in einer Entschließung mit deutlicher Mehrheit für Änderungen an der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) gestimmt, u.a. für eine Reform des sogenannten Benchmarkings, mit dem Staaten in Risikokategorien eingeordnet werden. Nach dem Ministerrat hat sich damit die zweite EU-Institution für eine Reform der Verordnung ausgesprochen. Dazu erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter:
