Dank der großen Wahlbeteiligung ist es den Waldbesitzerverbänden gelungen, bei der Sozialwahl 2023 fünf Plätze in der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu erhalten und damit einen Vorstandsposten zu sichern. Darüber hinaus arbeiten die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter der Liste Waldbesitzerverbände aktiv im Rechnungsabnahmeausschuss, in drei Widerspruchsausschüssen, im Fachausschuss Forst und Jagd sowie im Präventionsausschuss mit.

Mitbestimmung in der Sozialen Selbstverwaltung der SVLFG – die Arbeit in den Gremien

Wie jeder Sozialversicherungsträger verfügt auch die SVLFG über eine Soziale Selbstverwaltung. Diese trifft in ihren Gremien Beschlüsse, die unmittelbar Auswirkung auf die Versicherten haben.

So hat die Vertreterversammlung die Aufgabe, Satzungsänderungen zu beschließen. Das wird beispielsweise dann relevant, wenn Änderungen im Beitragsmaßstab umgesetzt werden sollen. Die Vertreterversammlung beschließt den Finanzhaushalt, sie legt aber z.B. auch die Unfallverhütungsvorschriften fest. Die Vertreterversammlung ist als Sozialparlament das wichtigste Selbstverwaltungsorgan. Bei der SVLFG besteht es aus drei Gruppen mit jeweils 20 Mitgliedern: Arbeitgeber, Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) und Arbeitnehmer. Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter der Liste Waldbesitzerverbände gehören zur SofA-Gruppe.

Der Rechnungsabnahmeausschuss berät über die Jahresrechnung und bereitet die Abnahme in der Vertreterversammlung vor.

Die Mitglieder in den Widerspruchsausschüssen beraten über eingegangene Widersprüche von Versicherten und erlassen für die Verwaltung bindende Widerspruchsbescheide. Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern erfüllen mit dieser Aufgabe eine wichtige Kontrollfunktion.

Die Mitglieder im Fachausschuss Forst und Jagd bringen ihre fach- und praxisbezogene Expertise zu allen relevanten Themen ein.

Der Vorstand bestimmt u.a. den organisatorischen Aufbau der SVLFG, er macht Vorgaben für das Verwaltungshandeln, trifft Personalentscheidungen und liefert Impulse für Präventions- und Gesundheitsangebote. Darüber hinaus stellt er den Haushaltsplan auf und bereitet Beschlussempfehlungen für die Vertreterversammlung vor. Das Gremium aus 15 Personen, bestehend aus jeweils fünf Mitgliedern jeder Gruppe. Der Vorstand unterhält beschlussfassende und beratende Ausschüsse. Einer davon ist der Präventionsausschuss.

Der Präventionsausschuss berät den Vorstand in allen Grundsatzfragen sowie zur Durchführung und Förderung der Prävention. Dazu gehört beispielsweise die Beratung über Unfallverhütungsvorschriften oder über die Zusammensetzung des Produktkatalogs für Präventionszuschüsse.

Interessenvertretung für 800.000 versicherte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer

Die Gewählten der Liste Waldbesitzerverbände setzen sich in der Sozialen Selbstverwaltung der SVLFG für die Interessen von rund 800.000 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer ein. Diese sind in der Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) gesetzlich unfallversichert. Rund 85.000 Unternehmen sind darüber hinaus als Mischbetriebe oder ausschließlich als Forstbetriebe in der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse versichert. Um die Belange dieser Versicherten wie auch derer in der Landwirtschaftlichen Alterskasse kümmern sich die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter der Liste Waldbesitzerverbände ebenfalls.

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