Nachdem das Land Brandenburg den Vollzug der EU-Verordnung zur „Wiederherstellung der Natur“ (NRL) vorläufig ausgesetzt hat, sieht der Verband AGDW – Die Waldeigentümer weiteren Handlungsbedarf auch auf Bundesebene. „Dass Ministerin Hanka Mittelstädt in Brandenburg die Notbremse bei der NRL gezogen hat, macht deutlich, wie viele offene Fragen sich bei dieser „reparaturbedürftigen“ EU-Verordnung stellen. Weder sind die Indikatoren fachlich überzeugend begründet, nach denen Ökosysteme ggf. als geschädigt eingestuft werden, noch ist die Finanzierung etwaiger Maßnahmen auch nur ansatzweise gesichert“, kritisiert AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.
Die NRL war im August 2024 in Kraft getreten und steht nun parallel zu weiterhin gültigen EU-Umweltvorgaben wie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie. Trotz dieser durch die Koexistenz unterschiedlichster Regularien sehr unübersichtlichen Rechtslage fehlt es weiterhin an den notwendigen Durchführungsbestimmungen zur NRL aus Brüssel.
Die AGDW begrüßt vor diesem Hintergrund die Entscheidung des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums zur Aussetzung des Vollzugs. „Wir regen an, dass sich die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern Ende März auf ihrer Frühjahrstagung in Baden-Baden mit den zahlreichen offenen Fragen bei der NRL beschäftigt“, erklärt Prof. Bitter. Die AGDW fordert bei der Umsetzung von Umweltregularien, so auch bei der NRL, einen Fokus auf freiwillige Maßnahmen und Anpassungsmöglichkeiten an lokale Gegebenheiten sowie den Respekt vor den Eigentumsrechten der Betroffenen.
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