Brüssel muss den Ankündigungen zum Bürokratieabbau endlich Taten folgen lassen
Die Europäische Kommission hat ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket für Vereinfachungen bei den Berichtspflichten von Unternehmen im Entwurf vorgelegt, ohne dass darin allerdings die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) berücksichtigt ist. Dazu erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter:
„Es ist enttäuschend, dass die EU-Kommission die EUDR nicht in ihren ersten Omnibus-Vorschlag aufgenommen hat. Inhaltlich wäre dies in dem Paket mit seinem Fokus auf Nachhaltigkeit geboten. Bei der EUDR besteht dringender Handlungsbedarf, weil mit der Verordnung in ihrer jetzigen Form anerkanntermaßen weitestgehend nutzlose Informationspflichten auf die heimische Forstwirtschaft zukommen. Diese führen zu einem unverhältnismäßigen Erfüllungsaufwand bei den Waldbesitzern. Daher gehören inhaltliche Anpassungen an der EUDR in den Omnibus-Fahrplan. Will die EU-Kommission ihrem Anspruch gerecht werden und insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) für Entlastung sorgen, so heißt die nächste Haltestelle des „Omnibus“ beim Bürokratieabbau EUDR.
Wir erwarten zudem, dass die Bundesregierung in Brüssel deutlich macht, wie notwendig inhaltliche Verbesserungen an der EUDR sind, um die nachhaltige Forstwirtschaft in Europa abzusichern. Dafür liegen die Vorschläge auf dem Tisch. Die EU-Kommission muss jetzt handeln.
Vor diesem Hintergrund irritiert eine ebenfalls gestern vorgelegte „Handreiche“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur EUDR. Wie schon der Vorgänger-Entwurf zu diesem BMEL-Papier handelt es sich bei diesem Dokument weder um eine rechtssichere Beschreibung von Anwendungsszenarien noch sind Erleichterungen für Waldbesitzende und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu erkennen. Das BMEL sollte den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun und sich aktuell vordringlich für eine Vereinfachung der EUDR im Rahmen des Omnibus-Verfahrens auf EU-Ebene einsetzen.“
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