Die bewährte Grundlage für die Waldpolitik in Deutschland bildet das Bundeswaldgesetz. Es feiert 2025 einen runden Geburtstag!
Am 2. Mai 1975 wurde das heute als „Verfassung für den Wald“ bekannte Gesetz vom damaligen Bundespräsidenten Walter Scheel ausgefertigt, am 7. Mai verkündet und trat am Tag darauf in Kraft. „Das Bundeswaldgesetz hat sich mit seinen klar formulierten Zielen des Walderhalts und der Förderung der Forstwirtschaft als wegweisend für die multifunktionale Waldbewirtschaftung erwiesen. Es ist ein verlässlicher Kompass, auf den Politik, Forstwirtschaft und Gesellschaft vertrauen können, gerade auch in Zeiten der Klimakrise und großer wirtschaftlicher Herausforderungen“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter anlässlich des Jubiläums.
Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten von Bund und Ländern in forstpolitischen Fragen. So gibt das Gesetz einen bundesweit gültigen Rahmen vor, den die Länder nach ihren regionalen Erfordernissen und standörtlichen Gegebenheiten entsprechend ausgestaltet haben. „Mit dieser klaren Aufgabenverteilung hat das Bundeswaldgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für eine deutschlandweit erfolgreiche, produktive Waldbewirtschaftung und für die Sicherung aller Wald-Ökosystemleistungen geschaffen, vom Boden- und Wasserschutz über Erholung und Tourismus bis zu Klimaschutz und Holzproduktion“, bilanziert Prof. Bitter. Das Gesetz biete langfristige Perspektiven für Forstbetriebe, mit denen gesellschaftlich erwünschte Ziele einhergehen.
Diese langfristigen Perspektiven werden auch in der Politik geschätzt, wie die von der AGDW zum Geburtstag des Bundeswaldgesetzes eingeholten Testimonials aus Berlin, Bundesländern und Brüssel zeigen. In unserem Jahresbericht 2025 haben wir diese versammelt.
Während der Ampel-Regierungszeit hatte es hingegen Gegenwind für das bewährte Bundeswaldgesetz gegeben. Laut Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 war eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes angestrebt. Im Sommer 2022 bat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ca. 50 Verbände aus den Bereichen Wald, Holz, Umwelt- und Naturschutz, Jagd und Erholung, eine Analyse des geltenden BWaldG vorzulegen. Die Stellungnahme der AGDW vom September 2022 finden Sie hier: BWaldG Stellungnahme AGDW_Sept2022
Gleichzeitig fand zwischen Juli 2022 und Mai 2023 der sog. „Zukunftsdialog Wald“ statt: Insgesamt 18 mehrstündige digitale Diskussionsrunden zu Wald- und Holzthemen, deren Ergebnisse in den sog. 166-seitigen „Waldnotizen“ zusammengeführt wurden. Sehen Sie hier: Waldnotizen_Zukunftsdialog Wald_Mai2023
Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik des BMEL veröffentlichte im Januar 2023 einen konzeptionell überzeugenden und praxistauglichen Vorschlag zu einer anpassungsfähigen forstlichen Governance: Stellungnahme „Mehr als ‚Gute fachliche Praxis‘“, den die AGDW ausdrücklich begrüßt hat: AGDW begrüßt Forderung des BMEL-Beirats nach „neuer Lastenverteilung zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft“ – AGDW – Die Waldeigentümer (waldeigentuemer.de)
Im Jahr 2023 wurden mehrere Entwürfe eines neuen Gesetzestextes bekannt. Zu einem im November 2023 bekanntgewordenen Zwischen-Entwurf äußerte sich die AGDW bereits sehr kritisch: Entwurf Bundeswaldgesetz: „Allenfalls erste Diskussionsgrundlage voller handwerklicher Mängel“ – AGDW – Die Waldeigentümer (waldeigentuemer.de)
Im Vorfeld der Grünen Woche am 17. Januar 2024 veröffentlichten AGDW und Betriebsleiterkonferenz (BLK) ein Rechtsgutachten, das sehr klar aufzeigt, dass der seinzerzeitige Entwurf vom 1. Dezember 2023 verfassungswidrig war, da im Grundgesetz garantierte Eigentumsrechte ausgehöhlt werden sollen: Gutachten der Waldverbände: „Neues Bundeswaldgesetz ist verfassungswidrig“ – AGDW – Die Waldeigentümer (waldeigentuemer.de).
Mitte April 2024 starteten die Kampagne „Finger weg vom Bundeswaldgesetz“. Die Waldverbände warnten vor den drohenden Gefahren eines neuen Waldgesetzes für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Wälder.
Am 1. November 2024 leitete das BMEL dann überraschend die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf vom 31.10.2024 ein. Darüber zeigten sich die Verbände der Waldwirtschaft in einer gemeinsamen Presseinformation irritiert. Der Entwurf war nach eigener Aussage des Ministeriums in der Bundesregierung nicht geeint. Der Start der Verbändeanhörung warf weitere Fragen zu einem Projekt auf, das seit Bekanntwerden erster Planungen immer neue Unsicherheiten für die Waldbesitzenden geschaffen hatte.
Am 6. November 2024 kam es zum Bruch der Ampel-Koalition. Am 11. November informierte das BMEL darüber, dass das Vorhaben zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes beendet wird. Das war aus Sicht der AGDW mehr als sachgerecht und längst überfällig.
GESETZ ZUR ERHALTUNG DES WALDES UND ZUR FÖRDERUNG DER FORSTWIRTSCHAFTDass sich das Bundeswaldgesetz während seines 50-jähriges Bestehen so gut bewährt,liegt an seiner klaren Zielsetzung und den flexiblen Regelungen. Zum Ziel hat das Gesetz den Walderhalt und die Förderung der Forstwirtschaft. Zugleich erhält das Gesetz mit der Vorgabe einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft die notwendige Bewirtschaftungsfreiheit. So bildet es auch die Grundlage für eine nachhaltige Waldentwicklung in Zeiten der Klimakrise.