Zum gestern veröffentlichten Umwelt-Omnibus erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter:
„Die EU-Kommission hat ihren Umwelt-Omnibus vorgelegt – jedoch ohne jegliche Änderungsvorschläge zur hochumstrittenen Wiederherstellungs-Verordnung (W-VO). Damit vergibt sie die Chance, ein Regelwerk zu überarbeiten, das in zentralen Punkten realitätsfern ist, die Anpassung der Wälder an den Klimawandel behindert und für Millionen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Rechtsunsicherheit heraufbeschwört. Eine Intensivierung der Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung der nationalen Wiederherstellungspläne ist reine Placebo-Politik.
Die W-VO setzt auf starre aus der Vergangenheit stammende Naturbilder und verkennt die ökologische Dynamik angesichts von Klimawandel und Standortsdrift in den Wäldern. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer laufen Gefahr, mit der Wahl klimaangepasster Baumarten im Zuge von Wiederaufforstung und Waldumbau gegen das sog. Verschlechterungsverbot zu verstoßen. Zugleich entsteht ein enormer bürokratischer Aufwand mit umfangreichen Kartierungen und eng getaktetem Monitoring bei gleichzeitig unklaren Zuständigkeiten. Auch die Frage der Finanzierung bleibt völlig offen – bei geschätzten Milliardenkosten pro Jahr. Die Verordnung droht, den Waldumbau auszubremsen, die heimische Holzversorgung zu schwächen und ordnungsrechtliche Eingriffe in privates Eigentum vorzubereiten. Die Entscheidung zeigt erneut, dass die Kommission die tatsächlichen Herausforderungen einer zukunftsorientierten Forstwirtschaft bisher ungenügend berücksichtigt.
Die Umsetzung der W-VO in der vorliegenden Form muss gestoppt und die Verordnung grundlegend überarbeitet werden, damit nachhaltige Bewirtschaftung Klimaschutz und Waldnaturschutz gemeinsam und zukunftsfähig gedacht werden können.“
Bildquelle: AGDW
