Für Wald im Wandel – Gegen starre Bürokratie. Warum die Wiederherstellungsverordnung verändert werden muss.

Unter diesem Titel stand das AGDW-Waldsymposium am 25. Juni 2026. Im Dialog mit Politik, Wissenschaft, Medien, Praktikern und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren wurden die Hintergründe, Inhalte und möglichen Konsequenzen der umstrittenen EU-Verordnung erörtert.

„Nach prägenden Erfahrungen mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wissen wir um die Unzulänglichkeiten eines auf statische Lebensraumtypen ausgerichteten Regelwerks, mit dem wir durch die W-VO nun erneut und in verschärfter Form konfrontiert sind“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter und appellierte vor den rund 150 geladenen Gästen: „Aus diesen Erfahrungen sollten wir gemeinsam die richtigen Schlüsse ziehen und uns angesichts der Folgen des Klimawandels in den Wäldern auf ein zeitgemäßes Leitbild verständigen, das die Resilienz und Leistungsfähigkeit unserer Waldökosysteme ins Zentrum stellt.“ (Präsentation: AGDW-Waldsymposium-WVO-Eröffnung Prof. Bitter)

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Martina Englhardt-Kopf, sagte mit Blick auf die EU-Wiederherstellungsverordnung: „Für uns stehen der Respekt vor dem Eigentum und das Prinzip der Freiwilligkeit an erster Stelle. Wir bringen uns aktiv in die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans ein, der praxisorientiert und realistisch sein muss im Sinne der Umsetzbarkeit und Finanzierung.“

Warum die Orientierung der W-VO an historischen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie zu kurz greift, um den Erhalt stabiler Waldökosysteme zu sichern, verdeutlichte Dr. Axel Albrecht, Abteilungsleiter Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in seinem Vortrag. „Während Buchen-Lebensraumtypen heute noch auf einer Fläche von rund 74 Prozent die potenzielle natürliche Vegetation (PNV) bilden, könnte dieser Anteil infolge des Klimawandels schon in wenigen Jahrzehnten ganz erheblich schrumpfen. Je nach Szenario könnten gegen Ende des 21. Jahrhunderts diese Buchen-Lebensraumtypen nur noch einstellige Prozentanteilen an der PNV in Deutschland ausmachen“, erläuterte Albrecht. Aus der Standortsdrift seien die entsprechenden Ableitungen für Forst- und Umweltpolitik zu ziehen, mahnte der Wissenschaftler. (Präsentation: AGDW-Waldsymposium-WVO-Vortrag A.Albrecht)

Eine juristische Einordnung der Wiederherstellungsverordnung leistete Dr. Elisabeth Zinke-Heßler, Referatsleiterin in der Landesvertretung Hessens beim Bund. Sie verwies auf den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans, der bestehende Bundesförderprogramme wie das Klimaangepasste Waldmanagement als Maßnahmen benennt und sich damit auf Waldflächen von insgesamt mehr als 2 Mio. Hektar bezieht. Nach Einschätzung der Juristin wirft dies erhebliche rechtliche Fragen auf. Es bestehe die Gefahr, dass bislang geförderte Waldflächen künftig den Vorgaben der Wiederherstellungsverordnung unterliegen. Sowohl Waldbesitzende als auch Länder und Behörden bräuchten daher mehr Transparenz und Planungssicherheit. (Präsentation: AGDW-Waldsymposium-WVO-Vortrag E.Zinke-Heßler)

Konrad Mylius, Präsident der Land & Forst Betriebe Österreich machte in seinem Impuls deutlich, dass die schweren Bedenken der deutschen Waldeigentümer gegenüber der W-VO in anderen EU-Mitgliedstaaten geteilt werden. Auch aus österreichischer Sicht sei die Wiederherstellungsverordnung praxisfern, überbordend bürokratisch und mit unverhältnismäßigen Eingriffen in das Eigentum verbunden. „Statt starrer Vorgaben braucht Europa praxistaugliche Lösungen, die eine aktive und klimaangepasste Waldbewirtschaftung ermöglichen“, so Mylius. (Präsentation: AGDW-Waldsymposium-WVO-Vortrag K.Mylius)

AGDW-Präsident Prof. Dr. Andreas W. Bitter erklärte im Dialog mit dem Präsidenten des Deutschen Naturschutzring Prof. Kai Kai Niebert: „Was die Sicherung der Ökosystemleistungen angeht, sind wir nicht auseinander.“ Bitter warnte, vor einer Beschwichtigungs- und Verzögerungstaktik bei der Umsetzung der Verordnung, zu der die öffentliche Beteiligung soeben um wenige Tage verlängert wurde. Vor dem Hintergrund der statischen Lebensraumtypen, auf die sich die W-VO bezieht, sei es eine staatsbürgerliche Pflicht, in eine sachgerechte Diskussion einzutreten, so Bitter. Auch Prof. Niebert unterstrich „So dynamisch wie Natur ist, muss auch Naturschutzpolitik dynamisch sein.“

Bei der abschließenden Podiumsdiskussion unter Moderation von Nina Meyer machte Johannes Steiniger, landwirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Stellenwert des Clusters Forst und Holz mit seinen rund 1 Million Arbeitsplätzen deutlich und betonte die Bedeutung der geopolitischen Zeitenwende, auch für die Umwelt- und für die Wirtschaftspolitik. Er warnte angesichts der drohenden neuen Auflagen vor einem Akzeptanzverlust in die EU.

Harald Mauser, ehem. European Forest Institute betonte bei aller Bedeutung der Holzproduktion auch den Stellenwert anderer Ökosystemdienstleistungen (ÖSL) im Wald der EU. Diese haben je nach EU-Mitgliedstaat einen hohen Stellenwert. Es gebe keine Weltregion, die diese Diversität in der Waldeigentümerschaft und eine leistungsfähige Holzwirtschaft zusammenbringt, unterstreicht Mauser. Die von der Leyen II-Kommission habe ein viel offeneres Ohr für die Waldbesitzer als es vorher der Fall war, so Mauser zum politischen Umfeld.

Carl Anton Fürst zu Waldeck, Präsident Hessischer Waldbesitzerverband und Vize-Präsident Confederation of European Forest Owners (CEPF) vertrat den generationenübergreifenden Privatwald und betonte, dass die W-VO zwar geltendes Recht sei, was aber auch hieße, dass sie geändert werden kann.

Eike Christiansen, Leiter des Referats Waldschutz, nachhaltige Waldbewirtschaftung und Wildnis im Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erklärte, seine Aufgabe liege in der Umsetzung der Verordnung, nicht in deren Änderung. Bezüglich des Beteiligungsverfahrens zur W-VO rief er vor dem Hintergrund des W-VO-Handlungsbedarfs dazu auf, konkrete Hinweise einzureichen.

Dr. Hans-Martin Hauskeller, Vorsitzender im Fachausschuss für Klimaschutz und Biodiversität im DFWR und Leiter Abteilung Wald und Umwelt, Niedersächsische Landesforsten mahnte auzuloten: Wo ist der Auslegungs-, Regelungs- und Bestimmungsbedarf bei der W-VO? Zwei Jahre nach Inkrafttreten seien die wirklich relevanten Punkte für die Ausgestaltung noch nicht fertig, stellte er im Kontext des Themas Vertrauen in die Politik fest. Hauskeller unterstrich zugleich die im Waldumbau erreichten Erfolge, ebenso wie die durch die Standortsdrift bedingten Herausforderungen und den Handlungsbedarf.

Am Abend lud die AGDW zum Parlamentarischen Sommerfest. Zu diesem Anlass dankte Prof. Bitter dem ehemaligen AGDW-Vizepräsidenten und Vorsitzenden der Fostkammer Baden-Württemberg, Roland Burger, der nach 16 Jahren im Amt von Adrian Sonder abgelöst wurde. Bei rekordverdächtigen Temperaturen mit Wildfleisch vom Grill und kühlen Getränken wurden noch lange die zuvor gewonnen Eindrücke und Erkenntnisse weiter besprochen.

Bildquelle Fotos: AGDW / Sebastian Runge