Thesenpapier warnt vor negativen Folgen der Wiederherstellungsverordnung für den Waldumbau
Die Wälder in Deutschland müssen dringend an die Folgen des Klimawandels angepasst werden. Doch paradoxerweise wird der bislang erfolgreich vorangetriebene Waldumbau durch die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) gefährdet. Davor warnt der Verband AGDW – Die Waldeigentümer in seinem neuen Thesenpapier zur W-VO. Dieses stellte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter heute anlässlich des Verbändegesprächs der Umweltministerkonferenz in Berlin vor. „Ohne eine dringend notwendige Neuausrichtung der W-VO wird der klimaangepasste Waldumbau unter den Verdacht einer Verschlechterung idealtypischer Natur-Leitbilder gestellt“, erklärte Bitter vor dem Hintergrund der in Deutschland angestrebten W-VO-Umsetzung. Bis Sonntag läuft ein Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans, dessen Endentwurf laut bisherigen Planungen nach der Sommerpause zur EU-Kommission nach Brüssel gehen soll. Die AGDW fordert zusammen mit anderen Verbänden einen Umsetzungsstopp ebenso wie eine grundlegende Überarbeitung der W-VO.
Wenn Waldumbau zur Verschlechterung führt
In ihrem programmatischen Thesenpapier erläutert die AGDW im Detail, warum die W-VO den Waldumbau gefährdet. Der Ansatz der W-VO beruht auf sogenannten Lebensraumtypen (LRT), die wiederhergestellt bzw. verbessert werden sollen und ihrerseits auf die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) mit ihrer EU-Gebietskulisse Natura 2000 zurückgehen. Dieser Ansatz läuft aber den Erfordernissen des Waldumbaus im Klimawandel zuwider. „Unter Beachtung des sogenannten Verschlechterungsverbots können für die Klimaanpassung förderliche forstliche Maßnahmen als fortgesetzte Abweichung vom historischen Zielzustand und demgemäß als Verschlechterung erscheinen“, heißt es im Thesenpapier mit Blick auf wichtige waldbauliche Maßnahmen wie die gezielte Verjüngung von Beständen, die Waldpflege, das Einbringen klimaresilienter Baumarten und die Erntenutzung. Die AGDW warnt daher vor den Folgen eines starren Verschlechterungsverbots. Die durch den Waldumbau bedingten Strukturveränderungen im Wald dürften nicht als Verschlechterung bewertet werden, wenn sie der Stabilisierung und Anpassung an den Klimawandel dienen. „Die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung muss der Entwicklung und Förderung klimaangepasster und leistungsfähiger Waldökosysteme gerecht werden, statt diese zu verhindern“, unterstreicht Bitter.
Kulturlandschaft schützen
Die AGDW warnt im Kontext der W-VO-Planungen auch davor, bestehende naturschutzrechtliche Vorgaben über FFH-Gebiete hinaus auf die übrige Kulturlandschaft auszuweiten. „Flächen mit Merkmalen von LRT außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete dürfen nicht zum Anknüpfungspunkt zusätzlicher Bewirtschaftungsauflagen werden“, betont Bitter. Erforderlich seien klare räumliche Abgrenzungen, Rechtssicherheit und der Erhalt bestehender Bewirtschaftungsspielräume. Im Thesenpapier wenden sich die Waldeigentümer auch gegen die Verknüpfung der W-VO mit nationalen Gesetzesvorhaben wie dem Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und dem Baugesetzbuch.
Das Thesenpapier ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.waldeigentuemer.de/wp-content/uploads/2026/06/AGDW-Thesenpapier_UMK_Jun26.pdf
