Ländervoten zu EUDR und Windenergieflächen im EEG setzen deutliches Signal für praxisgerechte Gesetzgebung
Der Bundesrat plädiert für deutliche Korrekturen an zwei für die nachhaltige Waldbewirtschaftung wichtigen Gesetzentwürfen: Die Länder fordern in ihrer heute beschlossenen Stellungnahme, die auf EU-Ebene erreichten Erleichterungen bei der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) rechtssicher im deutschen Durchführungsgesetz zu verankern. Bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) spricht sich der Bundesrat für die Streichung des bislang von der Bundesregierung geplanten Pachtdeckels auf Windenergieflächen aus. „Mit ihren sachgerechten Korrekturen setzen die Bundesländer klare Leitplanken für das weitere parlamentarische Verfahren. Der Bundestag ist nun aufgerufen, dem Ländervotum für eine praxisgerechte Umsetzung der EUDR und des EEG zu folgen. Andernfalls drohen Verwerfungen in der deutschen Forstwirtschaft ebenso wie beim Ausbau erneuerbarer Energien“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.
Erleichterungen rechtssicher umsetzen
Die auf EU-Ebene beschlossenen Erleichterungen bei der EUDR sollen die Meldepflichten und die damit entstehenden Datenmengen für die Betroffenen begrenzen. „Der Bundesrat plädiert dafür, die entsprechenden Regelungen im deutschen Durchführungsgesetz zu verankern, nicht nur in einer Verwaltungsvorschrift. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Waldbesitzenden“, erläutert Bitter. Dazu gehört auch die Möglichkeit, dass Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse eine vereinfachte EUDR-Erklärung für die von ihren Mitgliedern eingebrachte Fläche abgeben. Als wichtigen Schritt zu einer Umsetzung der EUDR mit Augenmaß wertet die AGDW das Ländervotum zu den Straf- und Bußgeldregelungen. „Die deutsche Forstwirtschaft steht für nachhaltige Waldbewirtschaftung und Entwaldungsfreiheit. Dem sollte die EUDR-Umsetzung gerecht werden“, unterstreicht Bitter.
Für Vertrauen in die Marktakteure
Auch beim EEG hat der Bundesrat ein klares Signal gesetzt und sich mit seiner Stellungnahme gegen die Einführung eines Pachtdeckels und für Vertrauen in die Marktakteure ausgesprochen. Die AGDW sieht sich durch das Votum der Länderkammer in ihrer Warnung vor Eingriffen in die Märkte und die Vertragsfreiheit bestätigt. „Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme berechtigterweise den hohen Stellenwert der Akzeptanz von Windenergieprojekten, gerade auch bei den Flächeneigentümern. Die Bereitschaft zur Bereitstellung geeigneter Flächen und damit der Ausbau erneuerbaren Energien würde durch einen Pachtdeckel leiden“, so Bitter.
