Das heute vom Bundestag verabschiedete Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird grundlegenden Anforderungen an einen regional verwurzelten Umweltschutz und Interessenausgleich nicht gerecht. Das kritisieren der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst.

Das Gesetz soll die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten unterstützen. Es sieht allerdings vor, statt naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie sie sich durch das Instrument der Ökopunkte etabliert haben, eine pauschale Ersatzgeldzahlung an den Bund zu ermöglichen. „Mit der Neuregelung wird der Bund zum Nutznießer von Eingriffen, deren Folgen dort abgefedert werden sollten, wo sie stattfinden, nämlich vor Ort in den Bundesländern. Das Gesetz leistet hingegen einer unangemessenen Zentralisierung Vorschub und fördert eine Anonymisierung der Ausgleichsregelung. Das birgt die Gefahr von Akzeptanzverlusten für Infrastrukturprojekte in den Regionen; dies kann nicht im Interesse des Bundes sein“, kritisiert AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.

Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, erklärt: „Das Ziel, Infrastrukturprojekte schneller umzusetzen, unterstützen wir ausdrücklich. Dafür müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz droht jedoch das Gegenteil: Zusätzliche Fonds- und Verwaltungsstrukturen schaffen neue Komplexität, obwohl die Kompensation in der Praxis meist gar nicht der Engpass ist. Statt bewährte Instrumente und funktionierende Strukturen weiterzuentwickeln, werden neue Zuständigkeiten geschaffen. Beschleunigung entsteht durch einfachere Verfahren, nicht durch zusätzliche Verwaltung.“

„AGDW und Familienbetriebe Land und Forst halten ihre schwerwiegenden Bedenken gegen das heute verabschiedete Gesetz aufrecht und werden sich weiterhin für eine Weiterentwicklung der Ökopunkte-Regelung einsetzen“, so Bitter und von Elverfeldt.