EUDR: Erreichte Erleichterungen für Waldbesitzer müssen dauerhaft im Gesetz verankert werden
AGDW begrüßt praxisnahe Lösungen des BMLEH – Rechtssicherheit gibt es aber nur durch eine Regelung im EUDR-Durchführungsgesetz.
Die AGDW begrüßt die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) erreichten Erleichterungen bei der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR). Die angekündigten Vereinfachungen – insbesondere der Verzicht auf Geodaten für Klein- und Kleinstprimärerzeuger und die […]